Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei jeglicher Ungleichbehandlung

Die Vermutung einer Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG normierten Grundes und ein daraus resultierender Schadensersatzanspruch sind nur begründet, wenn Indizien bestehen, nach denen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass einer der in § 1 AGG genannten Gründe tatsächlich ursächlich für die Benachteiligung war. Die bloße Möglichkeit einer Ursächlichkeit reicht nicht aus.
BAG 26.01.2017 – 8 AZR 735/15

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Auch bei Betriebsratstätigkeit kann Ruhezeit beansprucht werden

Findet eine Betriebsratssitzung zwischen zwei Nachtschichten des Betriebsratsmitglieds statt und könnte das Betriebsratsmitglied deshalb die in § 5 ArbZG geregelte elfstündige Ruhezeit nicht in Anspruch nehmen, ist es berechtigt, die Arbeitszeit in der vorherigen Nachtschicht so vor dem Ende der Schicht abzukürzen, dass eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden, in der weder eine Arbeitsleistung noch eine Betriebsratstätigkeit zu erbringen ist, gewährleistet ist. Für die nicht geleistete Arbeitszeit hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf eine Zeitgutschrift.
BAG 18.01.2017 – 7 AZR 224/15

Facebook-Auftritt des Arbeitgebers teilweise mitbestimmungspflichtig

Soweit ein Unternehmen im Rahmen eines Facebook-Auftritts sog. Postings oder Besucher-Beiträge ermöglicht, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. Dies gilt für alle Unternehmen, die bereits eine Facebook-Präsenz haben oder eine solche noch etablieren wollen.
BAG 13.12.2016 – 1 ABR 7/15

40-Euro-Schadenspauschale bei verspäteter Lohnzahlung

Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn verspätet oder unvollständig aus, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber gemäß § 288 Abs. 5 BGB einen Anspruch auf eine Schadenspauschale in Höhe von 40 EUR. Bei monatlicher Vergütung entsteht der Anspruch jeweils pro Monat.
LAG Köln 22.11.2016 – 12 Sa 524/16
LAG Baden-Württemberg 13.10.2016 – 3 Sa 34/16

Kein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit wegen In-vitro-Fertilisation

Die beabsichtigte Erfüllung eines Kinderwunsches durch eine In-Vitro-Fertilisation betrifft die individuelle Lebensgestaltung eines Arbeitnehmers. Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EFZG bei entsprechender Arbeitsunfähigkeit kommt daher nicht in Betracht. Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht nur das allgemeine Krankheitsrisiko tragen und nicht im Interesse des Arbeitnehmers liegende zusätzliche Ausfallzeiten kompensieren.
BAG 26.10.2016 – 5 AZR 167/16

Woraus ergibt sich der Zahlungsanspruch bei einem Feiertag im Urlaubszeitraum?

Wenn in den Urlaubszeitraum ein gesetzlicher Feiertag fällt, besteht für diesen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 EFZG.
BAG 26.10.2016 – 6 AZR 456/15

Vorrang der Individualabrede auch bei vorformulierter Einmalabrede

Eine Individualabrede geht Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Dies gilt trotz der fehlenden Verweisung in § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB auf § 305b BGB auch für vorformulierte Einmalbedingungen in einem Arbeitsvertrag.
BAG 24.08.2016 – 5 AZR 129/16

Kein Entschädigungsanspruch bei AGG-Hopping

Erfolgt die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle allein mit dem ausschließlichen Ziel, den formalen Status als Bewerber im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erlangen, um dann eine Entschädigung geltend machen zu können, ist dies rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB). Ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG scheidet aus.
BAG 11.08.2016 – 8 AZR 4/15