Kein Arbeitsunfall bei Verletzung in der Pause außerhalb des Firmengeländes

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Foto von Andrew Neel

Verbringt ein Mitarbeiter eine nicht festgelegte Pause außerhalb des Firmengeländes und verletzt sich dabei infolge eines Sturzes, ist nicht von einem Arbeitsunfall im Sinne des § 8 SGB VII auszugehen.

LSG Hessen 14.06.2019 – L 9 U 208/17

Tatsächliche Vertragsdurchführung für Beurteilung eines Vertragsverhältnisses maßgeblich

Wird eine vertraglich als selbstständiger Dienstleister auftretende Person unter Einsatz von Visitenkarten, Mobilnummer, E-Mail-Adresse des Auftraggebers in dessen Betrieb wie ein normaler Mitarbeiter mit betrieblichen Daueraufgaben beschäftigt, ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. Auf die vertraglichen Vereinbarungen kommt es nicht an, wenn gelebte Praxis etwas anderes ist.

LAG Köln 08.05.2019 – 9 Ta 31/19

Keine rechtsmissbräuchliche Zustimmungsverweigerung i.S.d. § 99 BetrVG bei fehlender innerbetrieblicher Ausschreibung

Nach § 99 BetrVG muss ein Arbeitgeber vor jeder Neueinstellung die Zustimmung eines bei ihm gewählten Betriebsrates einholen. Der Betriebsrat kann die Zustimmung bei Vorliegen eines der in § 99 Abs. 2 BetrVG geregelten Gründe verweigern. Insoweit ist es nichts rechtsmissbräuchlich, wenn sich der Betriebsrat darauf stützt, dass eine innerbetriebliche Ausschreibung der neu zu besetzenden Stelle unterblieben ist (§ 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG), auch wenn nicht mit einem internen Bewerber zu rechnen ist.

LAG Düsseldorf 12.04.2019 – 10 TaBV 46/18

Dienstreise zum Befristungsende kann Entfristung herbeiführen

Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung maximal für einen Zeitraum von zwei Jahren zulässig. Kehrt ein Mitarbeiter von einer Dienstreise erst einen Tag nach Ablauf des Zwei-Jahres-Zeitraumes zurück, führt dies dazu, dass zwischen den Arbeitsvertragsparteien automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

LAG Düsseldorf 09.04.2019 – 3 Sa 1126/18

Beleg eines Einwurfeinschreibens reicht für Nachweis des Kündigungszugangs nicht aus

Der Nachweis, dass den Mitarbeiter ein Kündigungsschreiben tatsächlich erreicht hat, kann nicht durch die bloße Vorlage des Ein- bzw. Auslieferungsbeleges eines Einwurfeinschreibens geführt werden.

ArbG Reutlingen 19.03.2019 – 7 Ca 89/19

Fristlose Kündigung aufgrund übler Nachrede via WhatsApp

Veröffentlicht ein Mitarbeiter per WhatsApp hinsichtlich eines Kollegen unwahre Behauptungen (hier: er sei ein verurteilter Vergewaltiger) kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

LAG Baden-Württemberg 14.03.2019 – 17 Sa 52/18