Was muss der Arbeitgeber tun, um den Anspruch auf Aushändigung der Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB II ordnungsgemäß zu erfüllen?

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Es ist ausreichend, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kopie des unterschriebenen Originals der Arbeitsbescheinigung zur Verfügung stellt, um dessen Anspruch nach § 312 SGB II zu erfüllen.

LAG Nürnberg 27.09.2018 – 2 Ta 107/18

 

Abbau von Zeitguthaben löst keinen Anspruch auf Zuschläge aus

Baut ein Arbeitnehmer anstatt zu arbeiten Zeitguthaben ab, hat er für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Wochenend-, Nachtarbeits- oder sonstige Zuschläge. Dies widerspräche dem Ziel, nur die Nachteile, die ein Mitarbeiter wegen der ungünstigen Arbeitszeiten hatte, zu kompensieren.

BAG 19.09.2018 – 10 AZR 496/17

 

Betrieb eines Twitter-Accounts erfordert die Einbeziehung des Betriebsrats

Entscheidet sich ein Arbeitgeber dafür, einen Twitter-Account zu betreiben, muss er das sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ergebende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachten, soweit dadurch Einschätzungen zum Verhalten und zur Leistung von Mitarbeitern sichtbar werden.

LAG Hamburg 13.09.2018 – 2 TaBV 5/18 

 

Private Mobiltelefonnummer darf nur ausnahmsweise erhoben werden

Aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darf die private Mobilnummer eines Mitarbeiters gegen dessen Willen nur ausnahmsweise erhoben werden. Erforderlich ist insbesondere, dass der Arbeitgeber ohne Kenntnis dieser Mobilnummer im konkreten Fall eine legitime Aufgabe, für die der Mitarbeiter eingestellt ist, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtmäßig erfüllen kann und ihm eine andere Organisation zur Erfüllung dieser Aufgabe unmöglich oder unzumutbar ist.

LAG Thüringen 16.05.2018 – 6 Sa 442/17