Aushebelung des Vorbeschäftigungsverbotes nach 22 Jahren

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Liegt die frühere Tätigkeit bereits 22 Jahre zurück, kann ein Unternehmen den seinerzeit Beschäftigten erneut einstellen und zwar auch mittels eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages. Die Gefahr einer Kettenbefristung ist in einem solchen Fall nicht ersichtlich. Der Verweis auf das Vorbeschäftigungsverbot ist in einem solchen Fall unzumutbar.

BAG 21.08.2019 – 7 AZR 452/17

Probearbeitstag beinhaltet Unfallversicherungsschutz

Aufgrund der Tatsache, dass ein Probearbeitstag dem Arbeitgeber Klarheit darüber verschaffen soll, ob ein Bewerber für die zu besetzende Position geeignet ist, hat dieser für das Unternehmen einen wirtschaftlichen Wert. Von daher ist es auch gerechtfertigt, den Bewerber bzgl. der Unfallversicherung mit den bereits Beschäftigten bezüglich der gesetzlichen Unfallversicherung gleichzustellen.

BSG 20.08.2019 – B 2 U 1/18 R

Rechte von Heimarbeitern

Auch wenn sog. Heimarbeiter keine Übertragung von Arbeiten in einem bestimmten Umfang fordern können, steht ihnen nach Ausspruch einer Kündigung ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung (§ 12 Abs. 1 BUrlG) und Entgeltsicherung zu (§ 29 Abs. 7 bzw. 8 HAG).

BAG 20.08.2019 – 9 AZR 41/19

Wegfall der Versorgungsansprüche eines Ex-Geschäftsführers nur in sehr engen Grenzen

Nur wenn ein Geschäftsführer die Gesellschaft, für die er tätig war, durch grobes Fehlverhalten in eine tatsächlich existenzbedrohende Lage gebracht hat, kann ihm von der GmbH bei Geltendmachung von Versorgungsansprüchen der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegengehalten werden.

BGH 02.07.2019 – II ZR 252/16

Arbeitgeberhinweis auf Urlaubsverfall erforderlich

Urlaubsansprüche können nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zuvor auf den noch bestehenden Urlaubsanspruch und drohende Verfallsfristen hingewiesen und sie zugleich aufgefordert hat, den Urlaub vor Fristablauf zu nehmen. Die entsprechende unternehmensseitige Initiativlast gilt auch für noch offene Urlaubsansprüche aus vorangegangenen Jahren.

LAG Köln 01.07.2019 – 4 Sa 242/18

Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung

Auch ein bereits seit mehr als 30 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Mitarbeiter Geld (hier: einen 100-Euro-Schein, den ihm eine Finderin in seiner Funktion als Polizist übergeben hat) unterschlägt oder hierfür der dringende Verdacht besteht.

LAG Düsseldorf 28.06.2019 – 6 Sa 994/18