

auch Sabbatjahr genannt, ist eine längerer unbezahlter Sonderurlaub von einem Monat bis zu einem Jahr, den der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewähren kann. Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical von bis zu einem Jahr, in anderen Fällen entscheidet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.
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