Die so genannte Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) heißt auch Zeit- oder Leiharbeit und wird mittlerweile gerne als Personalleasing bezeichnet. Bei dieser speziellen Art von Arbeitsverhältnis verleiht eine Zeitarbeitsfirma (= Verleiher) vorübergehend eine Mitarbeiterin an ein anderes Unternehmen (= Entleiher).  Gastronomieunternehmen leihen zum Beispiel Mitarbeiter aus, um in der Hochsaison schnell und unkompliziert Personal aufzustocken. Produzierende Unternehmen wiederum fangen damit Auftragsspitzen ab.

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Foto von Annie Spratt

Arbeitnehmerüberlassung in der Kritik

Das Instrument des Personalleasing hat, wie wir sehen werden, unstrittig Vorteile für das Unternehmen, welches die Arbeitskraft least. Was aber die betroffene Arbeitnehmerin angeht, stand Zeitarbeit aus guten Gründen lange in der Kritik. Das ursprüngliche Gesetz zur  Arbeitnehmerüberlassung wurde deshalb nachgebessert im Sinne der verliehenen Arbeitnehmerin. Möchte man sich über heutige Zeitarbeit umfassend informieren, so geschieht das am besten, indem man sich die Vor- und Nachteile für das Unternehmen selbst wie auch für die Zeitarbeiterin klar macht.

Welche Vorteile bietet die Arbeitnehmerüberlassung einem Unternehmen?

  • Flexibilität: Durch Leiharbeit gewinnen Unternehmen an Flexibilität. Saison- oder konjunkturbedingte Auftragsspitzen können schnell und ohne großen Aufwand abgefangen werden, ohne dass das Unternehmen sich langfristig an eine neue Mitarbeiterin binden muss.
  • Ersatz für das Kernteam: Leiharbeiterinnen können vorübergehend vakante Stellen im Unternehmen ausfüllen, z. B. verursacht durch Krankheit, Elternzeit oder Freistellung.
  • Risiko-Management: Weil das leasende Unternehmen keinen Arbeitsvertrag mit der überlassenen Arbeitskraft eingeht, ergibt sich ein begrenztes Risiko falls die neue Arbeitskraft und das Unternehmen nicht zusammenpassen oder falls die Leasingkraft krankheitsbedingt ausfällt.
  • Kostentransparenz: Die Kosten sind besser kalkulierbar, wenn sie auch nicht zwingend niedriger ausfallen als im Falle einer Festanstellung.
  • "Probezeit": Ist das Unternehmen grundsätzlich dafür offen, eine Leasingkraft bei guter Eignung in ein festes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, bietet das Leasing bis zu 18 Monate Zeit, um sich zu entscheiden.   
  • Verwaltungsersparnis: Da die Zeitarbeitsfirma die Vorauswahl des Personals  erledigt, spart das Unternehmen den Aufwand für ein eigenes Recruiting.
  • Vorsprung an Erfahrung: Haben Arbeitnehmer während ihrer Leasing-Vita in verschiedenen Branchen und Unternehmen Erfahrung gesammelt, schlägt sich das positiv in ihrem Fertigkeitsprofil nieder.

Mögliche Nachteile von Personalleasing für das Unternehmen

  • Anlaufzeit: Für jede geleaste Arbeitnehmerin ist ein gewisser Zeitraum zum Anlernen und Eingewöhnen zu veranschlagen. In dieser Phase wird die neue Mitarbeiterin in der Regel nicht so produktiv sein, wie das Stammpersonal.
  • Abhängigkeit vom Personaldienstleister: Ob das "Experiment" Personalleasing gut ausgeht, hängt sehr von der Qualität des Personaldienstleisters und dessen Mitarbeiter-Pool ab.
  • Gehaltsgefälle: In der Regel wird die geleaste Mitarbeiterin niedriger bezahlt als eine Stammkraft auf gleicher Position. Ein entsprechend schwächeres Engagement kann die Folge sein, ebenso wie eine verminderte Loyalität gegenüber dem Unternehmen.

Welche Vorteile hat Zeitarbeit für die Leasingkraft?

  • Niedrigere Eingangshürde: Auch ältere und weniger qualifizierte Arbeitnehmerinnen haben im Rahmen der Zeitarbeit die Möglichkeit sich zu zeigen und für eine langfristige Beschäftigung zu empfehlen.
  • Gewinn an Erfahrung: Über Zeitarbeit Beschäftigte haben die Chance, zügig viel Erfahrung in unterschiedlichen Unternehmen zu sammeln. Sowohl aus der Arbeitslosigkeit heraus als auch für den Berufsstart nach der Ausbildung kann Zeitarbeit eine sinnvolle Phase sein.
  • Stabiles Auskommen: Auch wenn die Zeitarbeit in einem Unternehmen endet, läuft das Anstellungsverhältnis bei der Zeitarbeitsfirma weiter.

Nachteile für die Leasingkraft

Bei allen Vorteilen, die ein Zeitarbeitsverhältnis bietet, kann es immer noch zu solchen Situationen kommen, dass einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, sie sich aber einige Zeit später in demselben Betrieb wiederfindet. Nur, dass der Lohn jetzt niedriger ist und sie bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist. Aber auch ohne solche fragwürdigen Praktiken gilt: Zeitarbeit wird meist schlechter entlohnt als die Arbeit der Stammbelegschaft (zumindest während der ersten 9 Monate). Geschieht das nacheinander in mehreren Zeitarbeitseinsätzen, ohne dass eine Besserung absehbar ist, leidet vermutlich auch bei einer bestens motivierten Leasingkraft die Moral. Ein weiterer Nachteil: Das Job-Hopping übt Druck auf die Zeitarbeiterin aus, der als Stress wahrgenommen werden kann. Denn Zeitarbeiterinnen müssen nicht nur in Bezug auf wechselnde Arbeitsbereiche und weite Anfahrtswege sehr flexibel sein. Auch nehmen sie sich im Betrieb  häufig als Außenseiter und Arbeitskräfte zweiter Klasse wahr. Zu guter Letzt kann sich die Leasingkraft ausrechnen, dass ihr Arbeitsplatz als allererstes gefährdet ist, bei einem nachhaltigen Auftragsrückgang in der Branche. Unsicherheit ist somit ein ständiger Begleiter für Zeitarbeiterinnen.

Wichtige gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung

  • Leihzeit maximal 18 Monate: Eine Leasingkraft darf nicht länger als 18 Monat an dasselbe Unternehmen verliehen werden. Ausnahmen: Die Zeitarbeiterin erhält einen festen Arbeitsvertrag. Oder zwischen dem ersten und zweiten Arbeitseinsatz im selben Betrieb liegen mehr als 3 Monate (also mindestens 3 Monate und 1 Tag).
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Diese Regel gilt allerdings erst nach 9 Monaten im selben Betrieb. Ab dann muss die Arbeitnehmerin so bezahlt werden wie die Stammbelegschaft.  Alternativ kann aber auch gleich ein Tarifvertrag mit der Mitarbeiterin abgeschlossen werden. Dies ist häufig attraktiver für das Unternehmen, da die Hauptbelegschaft meist höher bezahlt wird als es der Tarif verlangt.
  • Mindestentlohnung: Leiharbeit ist an Mindesttarife gebunden (Ost und West)
  • Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt in der Leiharbeit 35 Stunden pro Woche.
  • Überlassene Arbeitnehmerinnen dürfen nicht als Ersatz für streikendes Person eingesetzt werden .