Leistungsorientierte Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes: Nach dem TVöD ist es möglich, einen Teil des Gehalts variabel zu gestalten und den öffentlichen Dienst auf Basis objektiver Leistungskriterien in Form von Leistungszulagen, Leistungsprämien oder Erfolgsprämien zu vergüten. Dadurch sollen Eigenverantwortung, Führungskompetenz und Motivation gestärkt werden.