ERA steht für Entgeltrahmenabkommen und wurde 2003 in Deutschland zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall beschlossen. Es legt einheitliche tarifliche Regelungen für das Entgelt aller tariflich Beschäftigten auf Basis der Bewertung der Arbeitsaufgabe fest. Der Arbeitgeber beschreibt hierbei, was die Arbeitsaufgabe jeweils ausmacht und verteilt Punkte für 5 wichtige Merkmale der Position. Die Summe aller Punkte legt dann die Entgeltgruppe und das entsprechende Grundentgelt fest.