Wenn Unternehmen aus Österreich Studenten und Absolventen aus Drittstaaten beschäftigen möchten, müssen sie viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Arbeitgeber sehen sich dann rasch dem komplexen Regelwerk von Aufenthalts-, Beschäftigungs- und Hybridberechtigungen gegenüber.
Welche Berechtigungen für welche Tätigkeiten von Drittstaatangehörigen sinnvoll sind, zeigen die Tabellen im untenstehenden Dokument zum Download.