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Foto von Georgie Cobbs

Ursprünglich waren FHs Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts eingeführt worden, um eine Alternative zum Hochschulbetrieb zu ermöglichen, wo Professoren parallel zur Lehre forschen. Inzwischen – so Waltraud Wendel – würde an FHs ebenfalls geforscht; wenn auch vor allem anwendungsorientiert. Für Waltraud Wendel ist dies allerdings kein Grund, die Forschung in beiden Bildungszweigen unterschiedlich zu gewichten. Anwendungs- und Grundlagenorientierungen seien gleichwertig. FHs und Universitäten seien Hochschuleinrichtungen – mit jeweils anderen Schwerpunkt.  



Kommt der Doktortitel für Fachhochschüler,
braucht der Begriff „Promotion“ eine neue Interpretation.
Statt diese zu liefern, wird jetzt über Gesetze gesprochen,
doch die öffentliche Meinung schert sich wenig um Gesetze,
es geht um Privilegien …




Diese These – die durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in 2010 untermauert wurde - ist denn auch Wendels Brückenschlag zu ihrem Thema „Promotionen an Fachhochschulen“. FH- und Universitätspromotionen seien in logischer Folge des Ausgeführten gleich zu bewerten.  

Allerdings schlägt die Ministerin einen anderen Prüfungsweg für FH-Promotionen vor: Der Betreuer einer Arbeit solle nicht gleichzeitig auch ihr Gutachter sein. Und statt eines einzigen Gutachters will Wendel künftig jeweils ein Team aus zwei Universitätsprofessoren und einem Fachhochschulprofessor einsetzen. Die Begutachtung solle mit einer öffentlichen Verteidigung schließen; das sei im Universitätssektor nur teilweise Usus, solle aber für FHs in Schleswig-Holstein flächendeckend gelten.

Ihren Vorstoß habe die Bildungsministerin mit FHs ausgearbeitet. Dass dem Konzept nach Universitätsprofessoren über FH-Promotionen sei im Lager der FHs nicht auf Widerstand gestoßen; vielmehr hoffe der FH-Sektor die Anerkennung der geplanten Promotionen in Wirtschaft, Gesellschaft und in der Bildungslandschaft besser absichern zu können. Gleichzeitig hofft Wendel, akademischen Kritikern durch diese Beteiligung den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Von der geplanten Änderung des Hochschulgesetzes wären neun FHs betroffene, darunter die staatlichen FHs in Flensburg, Westküste in Heide, Kiel und Lübeck betroffen. Flensburg bietet Studiengänge an zu u.a.
Biotechnologie / Medieninformatik / regenerative Energien / maritime Technologien / Logistik / Krankenhausmanagement mit "E-Health" / Fachsprachen. Westküste bildet Studenten aus u.a. in International Tourism Management, Wirtschaft und Recht, Wirtschaftspsychologie sowie Management und Technik und Mikroelektronische Systeme. Kiel unterrichtet  u.a. Sozialwesen, Landbau, Schiffbau, Multimedia, und Maschinenbau, Elektrotechnik und Betriebswirtschaftslehre. Lübeck bietet u.a. Studien zu Architektur und Bauingenieurwesen,  Medizintechnik, Informationstechnik und Gestaltung, Umweltingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Umwelttechnik, Informatik und Biomedizintechnik an.

Die privaten Fachhochschulen sind die Nordakademie Elmshorn (u.a. Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformation), die AKAD-Hochschule Pinneberg (u.a. Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik, "International Business Communication" und Maschinenbau) und die Fachhochschule Wedel (u.a. Informatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebswirtschaft).

Die Universitätslandschaft setzt sich zusammen aus der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Universität zu Lübeck und der Universität Flensburg.

Weitere Informationen zur Hochschullandschaft Schleswig-Holsteins: Schleswig-Holstein.de

 

Fotocredit: Rainer Sturm / www.pixelio.de