Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Vorsorgeleistung, die auf einem bestehenden Arbeitsverhältnis aufbaut. In der Regel ergänzt die Betriebliche Altersvorsorge die gesetzliche Rente.
Abgesichert werden können Alter, Invalidität sowie Hinterbliebenenversorgung. Die individuellen betrieblichen Bestimmungen sind meist in einer so genannten Versorgungsverordnung geregelt. Was arbeitsrechtlich (im Detail) wichtig ist im Zusammenhang mit der Betrieblichen Altersversorgung, ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgelegt. Mit der vertraglichen Ausgestaltung der Betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel die Personalabteilung betraut.
Müssen Unternehmen eine ergänzende betriebliche Altersvorsorge bereitstellen?
Seit 2002 sind Unternehmen verpflichtet, jede in der Rentenversicherung pflichtversicherte Mitarbeiterin bei der privaten Altersvorsorge unterstützen, wenn diese das möchte. Bei dieser so genannten Entgeltumwandlung lässt die Arbeitgeberin Teile des Lohnes oder Gehalts automatisch in die Altersvorsorge fließen. Die für diese Vorsorge fälligen Beiträge werden alleine von der Arbeitnehmerin getragen. Diese profitiert davon, weil der Betrag bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist.
Mittlerweile gilt ergänzend: Spart das Unternehmen durch die vorgenommene Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge ein, muss es seinerseits 15% des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zur Vorsorge der Arbeitnehmerin zahlen. Dies gilt für neu abgeschlossene Verträge seit 2019, für Altverträge wird diese Vorschrift ab 1.1.2022 wirksam.
Wichtig: Natürlich hat jedes Unternehmen die Möglichkeit, die Vorsorge der Angestellten mit einem Beitrag zu bezuschussen, der über diesen Pflichtbeitrag hinausgeht.
Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer
Mit einer Betrieblichen Altersvorsorge kann die Mitarbeiterin einerseits in die persönliche Vorsorge investieren und gleichzeitig ihre Abgabenlast auf das Arbeitseinkommen verringern. Allerdings werden die eingezahlten Beträge zu einem späteren Zeitpunkt steuer- und abgabenpflichtig, nämlich wenn sie ausgezahlt werden – wie das auch bei der Rente geschieht. Da die Bezüge in der Rente aber in der Regel niedriger sind als die Bezüge zu Beschäftigungszeiten, profitiert die Arbeitnehmerin von einem geringeren Steuersatz.
Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge aus Sicht der Arbeitgeberin
Die Beträge aus der Entgeltumwandlung sind sozialversicherungsfrei, für die Arbeitgeberin mindert sich also die Abgabenlast. Diese Einsparung wird allerdings gemindert von der oben angeführten Zuzahlungspflicht in Höhe von 15% des umgewandelten Entgelts.
Weiterhin können die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgabe verbucht werden. Als ein weiterer und wesentlicher Vorteil der Betrieblichen Altersversorgung gilt ihre Attraktivität für die Mitarbeiterinnen. Eine attraktiv gestaltete betriebliche Versorgungsleistung wird von den Mitarbeiterinnen zunehmend als ein wichtiges Element in der persönlichen Lebensgestaltung wahrgenommen. Deshalb nutzen Unternehmen dieses Instrument gerne, um Mitarbeiter zu motivieren bzw. langfristig an das Unternehmen zu binden.
Beratungspflicht des Unternehmens
Da die Betriebliche Altersvorsorge auch Nachteile für die Arbeitnehmerin haben kann, ist der Betrieb dazu verpflichtet, die Arbeitnehmerin umfassend und detailliert zu beraten. Der Beratungsprozess und seine Inhalte sollten zur Sicherheit schriftlich dokumentiert werden, um im Falle von späteren Rechtsstreitigkeiten darauf zurückgreifen zu können.
Welche Modelle zur Betrieblichen Altersversorgung gibt es?
Nachfolgend sind die 5 wichtigsten Wege zur Betrieblichen Altersvorsorge gelistet, unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten.
- Die Unterstützungskasse: Bei diesem Modell zahlen Arbeitnehmerin oder Arbeitgeberin Beiträge an eine selbständige Versorgungseinrichtung ein (z.B. eine Stiftung). Vorteil: der Verwaltungsaufwand ist gering, denn die Unterstützungskasse übernimmt die Verwaltung und Durchführung der Leistung. Nachteil: Sollte die Unterstützungskasse die späteren Auszahlungen nicht leisten können, muss das Unternehmen selbst für die Leistung aufkommen.
- Die Direktversicherung: Die Arbeitgeberin schließt diese Versicherung für ihre Mitarbeiterinnen über eine dritte Partei ab, entweder als Kapitallebensversicherung, als Rentenversicherung, oder als Lebens- oder Rentenversicherung, die an einen Fond gebunden ist. Allerdings lohnt es sich hier, wie bei anderen Formen der bAV, einen genauen Kosten- und Leistungs-Check vorzunehmen. Speziell bei fondsgebundenen Versicherungen fallen mitunter hohe Verwaltungsgebühren an.
Eine Kündigung dieser Direktversicherungen durch die Arbeitnehmerin ist meist ausgeschlossen, allenfalls kann die Beitragszahlung ruhen.
- Die Direkt- oder Pensionszusage: Dabei bildet die Arbeitgeberin eigenständig die Rücklagen für eine spätere Rentenzahlung an die Mitarbeiterinnen. Verstirbt die Arbeitnehmerin vor Eintritt ins Rentenalter, profitieren die Hinterbliebenen von der bAV. Sollte die Arbeitgeberin insolvent werden, übernimmt der so genannte Pensions-Sicherungs-Verein die Zahlungen.
- Die Pensionskasse ist ein selbständiges Unternehmen, das von einem oder mehreren Arbeitgeberinnen gemeinsam getragen wird, um den Mitarbeiterinnen Vorsorgeleistungen bereit zu stellen. Das Vermögen dieser Kassen speist sich aus Anlageerträgen sowie Einzahlungen der beteiligten Arbeitgeberinnen. Die Absicherung gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit sind von der Pensionskasse selbst vorzunehmen.
- Der Pensionsfonds ist im Gegensatz zur Pensionskasse eine rechtlich selbständige Institution, welche die eingezahlten Gelder veraltet. Pensionsfonds verfügen über eine höhere Gestaltungsfreiheit, was es die Spekulation mit den anvertrauten Geldern angeht. Dies erhöht sowohl das Risiko als auch die Gewinnchance. Allerdings ist die Arbeitgeberin zur Auszahlung verpflichtet, sollte der Fonds ausfallen. Wird die Arbeitgeberin ihrerseits zahlungsunfähig, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die anstehenden Zahlungen. Getragen wird dieser Verein durch Unternehmensbeiträge.