Versicherung als Alternative zur Bankbürgschaft bei Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit

Ein Ratgeber für Entscheider in HR, Einkauf, Recht und
Compliance

Die rechtliche Ausgangslage

Wer Arbeitnehmerüberlassung nutzt, trägt nicht nur organisatorische Verantwortung,
sondern auch ein erhebliches finanzielles Risiko. Nach § 28e SGB IV haftet der
Entleiher subsidiär für Sozialversicherungsbeiträge sowie – sofern keine gültige
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt – auch für Lohnsteuern (§ 42d EStG), wenn
der eingesetzte Personaldienstleister bzw. das Zeitarbeitsunternehmen diese nicht
ordnungsgemäß abführt oder zahlungsunfähig ist. Diese Haftung ist zwingend, kann
also vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie
bis zu fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung weiterbesteht – die
sogenannte „Nachhaftung”. Regelmäßige Betriebsprüfungen durch die Deutsche
Rentenversicherung oder Sonderprüfungen im Insolvenzfall einer Zeitarbeitsfirma führen
dazu, dass Nachforderungen selbst Jahre später noch geltend gemacht werden.

Für Einsatzunternehmen bedeutet das: Selbst wenn die laufenden Rechnungen an den
Personaldienstleister bezahlt wurden, können zusätzliche Beitragsforderungen
nachträglich beim Einsatzunternehmen landen – mit teilweise hohen Summen.

Klassische Absicherung: Die Bankbürgschaft

Traditionell greifen Entleiher zur Bankbürgschaft, um sich gegen dieses Risiko
abzusichern. Dabei übernimmt die Bank die Rolle des Bürgen und stellt eine Urkunde
aus, die die Zeitarbeitsfirma an den Entleiher weitergibt. Im Schadensfall kann sich das
Einsatzunternehmen dann an die Bank wenden.

Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine solide Lösung. Banken sind vertrauenswürdige
Institutionen, die Bürgschaft ist rechtlich anerkannt und vielen Unternehmen vertraut.
Doch in der Praxis zeigen sich erhebliche Einschränkungen für beide Parteien.

Nachteile für den Personaldienstleister:

  • Bonitätsverschlechterung: Eine Bürgschaft reduziert die Kreditlinie schmälert die freie Liquidität und Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Sicherheiten & Bürden: Banken verlangen häufig zusätzliche Sicherheiten  oder sogar persönliche Bürgschaften von Gesellschaftern.
  • Negative Bilanzwirkung: Bürgschaften sind Eventualverbindlichkeiten und verschlechtern das Bilanzrating, was zu schlechteren Finanzierungskonditionen führt.
  • Bürokratie: Anpassungen der Bürgschaft sind aufwendig, da jedes Mal Originalurkunden ausgetauscht werden müssen.

Nachteile für das Einsatzunternehmen:

  • Gebundenheit: Die Bürgschaftssumme ist immer an genau einen Personaldienstleister gekoppelt. Fällt ein anderer Zeitarbeitsanbieter aus, hilft die Bürgschaft nicht.
  • Höhe oft unzureichend: In der Praxis liegen Bürgschaften häufig weit unter dem realen Risiko. Eine Faustregel besagt: Mindestens 6 % der Jahresausgaben pro Zeitarbeitsunternehmen sollten abgesichert sein. Bei 1 Mio. Euro Jahresvolumen wären das 60.000 Euro – viele Bürgschaften bewegen sich deutlich darunter.
  • Aufwand & Nachhaftung: Wird die Geschäftsbeziehung beendet, geben viele Einsatzunternehmen die Bürgschaft zurück. Doch die Nachhaftung läuft weiter – ein erhebliches Risiko.
  • Bürokratie: Der Entleiher darf die Originalurkunden nicht verlieren und muss sie sicher aufbewahren. Erhöhungen der Bürgschaftssumme sind zudem nur in enger Kooperation mit dem Personaldienstleister möglich.
  • Durchsetzbarkeit oft schwierig: Viele Zeitarbeitsformen wollen oder können keine Bürgschaft stellen. Besonders kleinere oder jüngere Personaldienstleister sind hiervon betroffen. Für den Entleiher bedeutet dies im Ernstfall, dass er ohne jede finanzielle Absicherung bleibt – ein erhebliches Risiko.

Damit ist die Bankbürgschaft ein Werkzeug, das zwar Schutz bietet, aber in der Praxis weder flexibel noch immer praktikabel ist.

Die moderne Alternative: Versicherung

Inzwischen gibt es verschiedene Versicherungslösungen, die speziell auf das Risiko der Subsidiärhaftung zugeschnitten sind. Ein Beispiel hierfür ist SubsidiärProtect® vom  IZS Institut für Zahlungssicherheit in München. Anders als bei der Bankbürgschaft schließt nicht das Zeitarbeitsunternehmen, sondern das Einsatzunternehmen die Versicherung ab und trägt die Kosten.

Vorteile für die Zeitarbeitsfirma:

  • Keine Bonitätsverschlechterung: Weder Kreditlinien noch Sicherheiten werden belastet, persönliche Bürgschaften sind ebenfalls nicht erforderlich. Damit bleibt die Bonität des Zeitarbeitsunternehmens stabil und seine Finanzierungsspielräume erhalten.
  • Keine Eventualverbindlichkeiten: Die Bilanz bleibt unbelastet, Finanzierungskonditionen stabil.
  • Kein administrativer Aufwand: Die Zeitarbeitsfirma muss nichts beantragen oder nachweisen.
  • Wettbewerbsvorteil: Versicherbare Personaldienstleister können sich im Markt klar differenzieren, da Entleiher bei ihnen ein erheblich geringeres Subsidiärhaftungsrisiko tragen.

Vorteile für den Entleiher:

  • Eine Police für alle: Alle Entleihungen bei Personaldienstleistern mit IZS-Premiummitgliedschaft sind
  • automatisch versichert. Weder ein gesonderter Antrag noch eine aktive Mitwirkung oder Zustimmung einer Zeitarbeitsfirma sind zur Absicherung erforderlich.
  • Flexible Verteilung: Die Versicherungssumme kann auf beliebig viele Schadensfälle verteilt werden – auch wenn mehrere Personaldienstleister betroffen sind.
  • Einfache Anpassung: Erhöht sich das Subsidiärhaftungsrisiko im Lieferanten-Portfolio, lässt sich die Versicherungssumme unkompliziert in wenigen Minuten anpassen.
  • Nachhaftung inklusive: Der Versicherungsschutz gilt nicht nur während der laufenden Geschäftsbeziehung, sondern erstreckt sich auch bis zu fünf Jahre über deren Beendigung hinaus – vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Schadensereignisses sowie der Schadensmeldung bestand bereits Versicherungsschutz.

Bankbürgschaft vs. Versicherung – ein Vergleich

Im direkten Vergleich werden die Vorteile einer Versicherungslösung deutlich sichtbar:

Natürlich hat auch die Bankbürgschaft ihre Berechtigung. Sie ist sinnvoll, wenn ein Entleiher nur mit wenigen, sehr finanzstarken Zeitarbeitsfirmen arbeitet und sich die Höhe der Bürgschaft im realistischen Rahmen bewegt. Doch je komplexer und dynamischer das Lieferantenportfolio, desto unpraktischer wird dieses Modell.

Fazit: Welche Lösung ist die bessere?

Die Absicherung gegen Subsidiärhaftung ist kein Luxus, sondern Pflicht. Entleiher, die das Thema unterschätzen, riskieren im Ernstfall erhebliche Nachforderungen. Während die Bankbürgschaft eine traditionelle, aber oft unflexible Variante darstellt, bietet ein Versicherungsprodukt wie SubsidiärProtect® eine zeitgemäße, flexible und administrativ extrem einfache Lösung.

Für Entleiher bedeutet das: Eine zentrale Police, die automatisch alle IZS Premium-Personaldienstleister einbezieht, minimiert nicht nur das Haftungsrisiko, sondern schafft auch Vertrauen in die Lieferkette. Für Zeitarbeitsfirmen wiederum entfällt die Bonitätsbelastung durch Bankbürgschaften – ein Vorteil, der ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

Unternehmen sollten regelmäßig ihr tatsächliches Risikopotential über das gesamte Lieferantenportfolio hinweg prüfen, Mindestabsicherungen definieren, konsequent einfordern und bei Bedarf anpassen. Ob am Ende eine Bankbürgschaft oder eine Versicherung die bessere Lösung darstellt, ergibt sich aus einer solchen Analyse.

Letztlich zählt für Entleiher vor allem eines: ein wirksamer und langfristig verlässlicher Schutz vor finanziellen Schäden aus Subsidiärhaftung.

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