Versicherung als Alternative zur Bankbürgschaft bei Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit
Ein Ratgeber für Entscheider in HR, Einkauf, Recht undCompliance Die rechtliche Ausgangslage Wer Arbeitnehmerüberlassung nutzt, trägt nicht nur organisatorische Verantwortung,sondern auch ein erhebliches finanzielles Risiko. Nach § 28e SGB IV haftet derEntleiher subsidiär für Sozialversicherungsbeiträge sowie – sofern keine gültigeArbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt – auch für Lohnsteuern (§ 42d EStG), wennder eingesetzte Personaldienstleister bzw. das Zeitarbeitsunternehmen diese […]