Die Themen der Erhebung

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Foto von Jess Bailey

Die Erhebung erfasste schwerpunktmässig vier Bereiche des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

  1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Allgemeinen
  2. Umgang mit psychosozialen Risiken
  3. Erfolgsfaktoren und Barrieren bei der Umsetzung von Massnahmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben
  4. Mitarbeiterbeteiligung und Mitwirkung der Erwerbstätigen bei den Massnahmen

Die ‚kompetente Person‘ im Interview

Die Befragungen (Telefoninterviews) erfolgten auf Deutsch, Französisch und Italienisch – und sind für Betriebe der gesamten Schweiz repräsentativ. Es wurde in den Betrieben immer konkret diejenige Person befragt, die vom Betrieb selber als die sachkundigste ausgewählt wurde.

Interessanterweise waren dies in 2/3 der Fälle Personen wie Inhaber GI oder leitende Angestellte – denen jedoch keinerlei „spezifische Aufgaben für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ oblagen. Für mehr als 95% der Befragten stellten also Sicherheit und Gesundheitsschutz nach eigenen Angaben nicht die Hauptaufgabe dar, sondern lediglich eine Aufgabe unter vielen. 

Die Interviewten mit Funktion und Aufgabenverteilung im Überblick:

  • 51 % waren Inhaber oder Partner der Firma; Geschäftsführer, Leiter des Standorts oder der Niederlassung
  • 13 % waren sonstige leitende Angestellte ohne spezifische Aufgaben für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 
  • 9 % waren sonstige leitende Angestellte mit spezifischen Aufgaben für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • 18 % waren Beauftragte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • 7% waren für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständige Vertreter ohne Managementfunktion

Durchgeführte Massnahmen zur Gesundheitsförderung 

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, welche Massnahmen zur Gesundheitsförderung in den einzelnen Betrieben dann unter diesen Umständen letztendlich durchgeführt wurden. Auch da ergab sich eine Rangliste und Reihenfolge, in der die Schweiz nur in zwei Punkten vom EU-Durchschnitt abwich: Bei der Förderung der Rückengymnastik/Dehnübungen, sonstiger körperlicher Betätigung am Arbeitsplatz. Hier liegt die Schweiz zehn Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt (15% versus 25%).

Bei dem Spitzenplatz, der  “Sensibilisierung zur Suchtvermeidung, z.B. Rauchen, Alkohol oder Drogen” liegt die Schweiz nahezu gleichauf mit der EU, ebenso beim Platz drei, der “Förderung von sportlichen Aktiviäten ausserhalb der Arbeitszeit” (27% versus 28%). Bei Platz zwei, der “Sensibilisierung für gesunde Ernährung” liegt die Schweiz sogar vorne. Nicht, dass in den anderen 35 europäischen Ländern auch gut und gerne gespeist werden würde – doch dieses Ergebnis spiegelt tatsächlich einen wesentlichen Teil der aus den verschiedenen Regionen der Schweiz zusammenwirkenden Pausen- und Lebenskultur in der Schweiz wider: auf seine Mahlzeiten lässt der Schweizer nichts kommen. 

Ein Quiz für die Messebesucher

Wo werden in den Betrieben häufiger Risikobeurteilungen vorgenommen – in der Schweiz – oder in Italien? (Bitte ankreuzen)

Das Publikum wurde aufgefordert, aktiv bei dem Vortrag mitzumachen. Es wurden Unterlagen ausgeteilt, deren Fragen man vorher Quiz-ähnlich ankreuzen und selber gewichten konnte. Am liebsten hätten wir diesen Artikel genauso aufgezogen – denn Überraschungs- und Aha-Effekte wären dabei am deutlichsten ausgefallen.

Doch die Fakten sprechen für sich: Wir bedanken uns sehr herzlich bei Dr. Maggie Graf von dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, dass sie uns exklusiv Daten Ihrer Präsentation zur Verfügung stellte und damit diesen Artikel ermöglichte.

ESENER-2: Eine repräsentative Studie zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz in europäischen Unternehmen

2014 wurde „Die Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER) European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks der EU-OSHA (European Agency for Safety and Health at Work) in Zusammenarbeit mit der SECO durchgeführt. Sie wurde bisher noch nicht offiziell veröffentlicht. Ihr Ziel: eine umfassende Analyse, wie in europäischen Arbeitsstätten mit Sicherheits- und Gesundheitsschutz – und den damit verbundenen Risiken umgegangen wird.

Die Teilnehmer der Studie 

Insgesamt nahmen 49‘320 Betriebe mit einer Betriebsgrösse von mindestens fünf Beschäftigten aus 36 europäischen Ländern, die Schweiz inklusive, daran teil. Die Betriebe wurden stichprobenmässig erhoben und je nach Betriebsgrösse, Typ und Region gewichtet. Für eine vollständige Auswertung der Erhebung sowie Themenberichte hierzu siehe die Website der EU-OSHA und die in Kürze erfolgende Veröffentlichung durch die SECO auf der Seite.

Fazit

Die Präsentation von Frau Dr. Graf und Frau Vanis schloss mit dem Fazit, dass die Unterschiede in den gesetzlichen Anforderungen gar nicht so gross ausfielen – jedoch letztlich die Umsetzung dieser Richtlinien in der EU und der Schweiz grosse Unterschiede aufweise.

Wie ist die Gesetzgebung in der EU und in der Schweiz gestaltet?

Während die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in der EU in einem Gesetz untergebracht sind und auch der Landwirtschaftssektor mit inbegriffen ist (Mindestanforderungen in der Rahmenrichtlinie 89/391 EWG – mit der Möglichkeit, strengerer Umsetzung in den Mitgliedsländern), gibt es in der Schweiz zwei (unscharf) getrennte Gesetze:
das Arbeitsgesetz für den Gesundheitsschutz und die Verordung über die Unfallverhütung (zum Unfallversicherungsgesetz), unter das Unfälle und “Berufskrankheiten” fallen. Der Landwirtschaftssektor ist in der Schweiz ausgeschlossen.

Gesetzgeber international gefragt

Immerhin scheint den Verantwortlichen in den Unternehmen innerhalb der EU und der Schweiz die „Erfüllung der gesetzlichen Auflagen“ wichtig zu sein. Ein wichtiges Signal, dass präzise und aktuelle gesetzliche Richtlinien wirklich greifen, Wirkung zeigen, zu einer höheren Implementierung wichtiger sicherheitsrelevanter Vorgaben führen, zu deren Erfolg entscheidend beitragen können – und zur Umsetzung notwendiger Massnahmen des Arbeits- und Gesundheitschutzes notwendig sind.

Da die “Komplexität der gesetzlichen Auflagen” in der Schweiz wie in der EU bemängelt wurden, spricht dies für eine klare Sprache und eindeutige Regelungen seitens des Gesetzgebers – wobei mit 40 Prozentpunkten EU-weit der grössere Appell an die Adresse der EU-Gesetzgeber zu gehen scheint mit der Hausaufgabe: “bitte klare, verständliche, umsetzbare Gesetze”.

Des Weiteren könnte man aus den Ergebnissen der sehr repräsentativen Befragung eine Art Trend ableiten: Die verantwortlichen Unternehmer in der Schweiz schienen insgesamt der Meinung zu sein, dass sie sich mit ihren Massnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auf einem sehr hohen Stand befänden. Der EU-weite Vergleich mit immerhin 35 anderen Ländern zeigt jedoch, dass hier in einigen Punkten durchaus noch „Luft nach oben“ zu sein scheint.

So verbirgt sich hinter den Themen „psychosoziale Belastungen, Stress und Mobbing“, „Hinzuziehung eines Psychologen (oder wahlweise Coaches)“ und „Aktualität, Regelmässigkeit und Dokumentation von Risikobeurteilungen“, “gesundes Sitzen, Rückenschule etc. während! der Arbeitszeit” noch viel Potenzial. Der „Wahrung des Rufes der Organisation oder des Unternehmens“ ist dies mit Sicherheit nur förderlich.

Regelmässig überprüfte Aspekte der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die nächste „Quizfrage“ lautete: Welche Aspekte werden von den Betrieben am häufigsten überprüft?

Die Besucher des Vortrags konnten wählen zwischen:

  1. Gefährliche chemische oder biologische Substanzen
  2. Sicherheit von Maschinen, Ausrüstung und Anlagen
  3. Körperhaltungen, körperliche Beanspruchung sowie sich wiederholende Bewegungen bei der Arbeit
  4. Organisatorische Aspekte wie beispielsweise Arbeitspläne, Pausen oder Schichtarbeit
  5. Gefährdung durch Lärm, Vibrationen, Hitze oder Kälte
  6. Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten

Die Spitzenplätze in der Schweiz und Europa belegten die Punkte 1. und 2: Bei dem Gefahrenpotenzial durch chemische oder biologische Substanzen waren sich alle einig (2×90%). Dies war auch bei dem Punkt „Sicherheit von Maschinen, Ausrüstung und Anlagen“ der Fall (85%/82%). Doch schon bei dem Ranglistendritten im europäischen Durchschnitt (Körperhaltungen etc., 75%) weicht die Schweiz mit 58% stark ab.

Auf Platz 4, den Organisatorischen Aspekten liegen alle gleichauf (68%). Bei der Gefährdung durch Lärm et. al. weicht die Schweiz wieder stark ab (50% in der Schweiz gegenüber 63% in der EU) – liegt jedoch bei dem Punkt „Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten“ ein einziges Mal vor dem europäischen Durchschnitt (61% in der Schweiz gegenüber 55% in der EU).

Themenblock Faktoren, die einem Arbeits- und Gesundheitsschutz förderlich oder hinderlich sein könnten

Dazu wurde zum einen hinterfragt, was die Unternehmen am häufigsten motiviert, sich mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu befassen. Immerhin wird länderweit und international betont, dass Mitarbeitende das höchste Kapital seien – und ihre Gesundheit daher zu erhalten sei.

Die Beweggründe, die in der Erhebung zur Auswahl standen, lauteten:

  1. Erfüllung der gesetzlichen Auflagen
  2. Erfüllung der Erwartung der Beschäftigten und deren Vertreter
  3. Vermeidung von Bussgeldern und Sanktionen durch die Arbeitsinspektion
  4. Wahrung  des Rufes der Organisation oder des Unternehmens
  5. Aufrechterhaltung und Steigerung der Produktivität

In den Punkten 1 und 2 lagen die Schweiz und die EU nahezu gleichauf. Punkt 3 (Vermeidung von Bussgeldern) läuft in der Schweiz erst als Rang 4. Platz 4 der EU (Wahrung des Rufes der Organisation) liegt in der Schweiz gleichauf mit ihrem Wert von Rang 2 (79% aller Betriebe). Rang fünf der EU (Aufrechterhaltung und Steigerung der Produktivität) liegt in der Schweiz auf Rang 3.

Themenblock: Einbeziehung der Mitarbeiter

Wenn es darum geht, Mitarbeiter für die „offiziellen Themen“ der Arbeitssicherheit zu gewinnen und sie aktiv in den Gesundheits- und Arbeitsschutz mit einzubeziehen, sind selbstverständlich auch fachspezifische Schulungen immer ein Mittel der Wahl. Deswegen lag die Quizfrage „Wo werden häufiger Schulungen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz angeboten, in der Schweiz – oder im Durchschnitt der EU? (Spannungspause) sehr nahe. 

Die Schulungsthemen boten einen guten Querschnitt durch die aktuellen „Sicherheitsthemen“:

  1. Umgang mit gefährlichen Substanzen
  2. Notfallmassnahmen
  3. Heben und Bewegen von schweren Lasten oder Personen
  4. Ordnungsgemässer Einsatz und korrekte Einstelleung der Arbeitsgeräte/Einrichtungsgegenstände
  5. Vorbeugung gegen psychosoziale Risiken wie Stress und Mobbing

Genau in obiger Reihenfolge wurden auch die Schulungen prozentual gewichtet – Die Schweiz lag bei allen Punkten prozentual etwas unter dem EU-Durchschnittswert. Die einzigen echten Ausreisser bildeten die „Notfallmassnahmen“ und die „Vorbeugung gegen psychosoziale Risiken“ dort liegt die Schweiz jeweils ganze 14 bzw. 12 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt.

Interessant wäre die Nachverfolgung der Gründe, die dazu geführt haben könnten. Sei es, dass in der Schweiz mehr Arbeitnehmer schon in Notfallmassnahmen geschult sind– so dass man hier nicht mehr so aktiv sein muss (obwohl gerade bei Notfallmassnahmen Übung und Routinen zur Automatisierung der Handgriffe und Überwindung von Angst und Unsicherheit im Handlungsfalle wichtig sind) – oder man dass man die Vorbeugung gegen psychosoziale Risiken als nicht so notwendig oder relevant erachtet…

Übrigens: Im Rahmen einer Nachfolgestudie, die jetzt im April 2017 veröffentlicht wurde, wurde die Beteiligung und Anhörung von Arbeitnehmern im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beleuchtet – (siehe Folgeartikel in diesem NL/Link).

Wann sind Psychologen gefragt? 

In Finnland wird prozentual am meisten ein Psychologe/eine Psychologin für Gesundheitsschutz- und Sicherheitsdienstleistungen hinzugezogen. Gefolgt von Schweden und Rumänien. Österreich führt das 2. Drittel an. Deutschland liegt genau im Mittelfeld, Frankreich noch davor. Italien ist Schlusslicht des Mittelfeldes. 

Die Schweiz liegt auch hier wieder im unteren Drittel, zwischen Luxemburg und der Tschechischen Republik. Der Rat von Psychologen scheint in der Schweiz beim Thema Gesundheitsschutz in Betrieben weniger gefragt zu sein. Auch scheinen in diesem Zusammenhang die Themen Psychologie und psychosoziale Risiken in der Schweiz insgesamt eher verhalten betrachtet zu werden, wie auch aus der nun folgenden Fragenstellung hervorgeht: 

Gründe, wieso der Umgang mit psychosozialen Risiken schwieriger ist als mit anderen Risiken

Hier ist die Reihenfolge der Gründe für den europäischen Durchschnitt und die Schweiz gleich – doch die Schweiz liegt bei allen Antworten zirka sechs Prozent unter dem Durchschnittswert, egal, ob es sich um:

  1. Die fehlende Bereitschaft, offen über diese Probleme zu sprechen handelt
  2. Mangelndes Bewusstsein seitens des Personals handelt
  3. Mangelndes Fachwissen bzw. mangelnde fachliche Unterstützung handelt oder
  4. Mangelndes Bewusstsein seitens der Geschäftsleitung handelt

Welche Spezialisten werden am häufigsten hinzugezogen?

Gesetzt den Fall, es käme tatsächlich zu grösseren Sicherheitsproblemen am Arbeitsplatz –  und entsprechende Folgen erforderten eine gezielte Behandlung – müssten Verantwortliche zur Risikoerhebung und –behebungen den Rat von Fachleuten hinzuziehen. Zur Auswahl standen:

Psychologen, Arbeitsmedizinern, Ergonomen, Spezialisten für Unfallverhütung sowie Generalisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Falls man in einem bestimmten Fall Rat bei einem Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz suchen sollte, unterscheidet sich die Schweiz sehr stark von der Vorgehensweise der übrigen europäischen Länder: 

Während man dort in den überwiegenden Fällen sehr viel Wert auf den fachlichen Beistand eines Arbeitsmediziners/einer Arbeitsmedizinerin legt – und sich erst in zweiter Linie dem/der Generalisten/Generalistin für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuwenden würde – spielen Arbeitsmediziner in der Schweiz eine eher untergeordnete Rolle –  Hier sind die Generalisten die Männer und Frauen der Stunde.

Unterschiede in der Gesetzgebung für den Beizug von Spezialisten

Während im EU-Grundsatz aufgeführt ist: 

  1. Sollten die Möglichkeiten im Unternehmen nicht aus, um notwendige Massnahmen zum Schutz oder zur Gefahrenverhütung vorzunehmen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, externe Fachleute (oder Dienste) hinzuzuziehen.
  2. Den Mitgliedstaaten obliegt es festzulegen, welche Fähigkeiten und Eignungen dazu erforderlich sind.

Gibt der Gesetzgeber in der Schweiz Folgendes vor:

  1. Zur Unfallverhütung gilt die EKAS-Richtlinie 6508 – der vorsieht, dass Spezialisten bei Betrieben mit besonderen Gefahren und mehr als 10 Mitarbeitenden hinzugezogen werden müssen, und zwar: Sicherheitsfachleute, Sicherheitsingenieure, Arbeitshygieniker und Arbeitsmediziner
  2. Für den Gesundheitsschutz benennt das Arbeitsgesetz keine spezifischen Fachpersonen.

Welches ist der häufigste Grund, keine Risikobeurteilung vorzunehmen?

Die Befragten der Studie – und auch die Vortragsbesucher – konnten wählen zwischen:

  1. Die Gefahren und Risiken sind ohnedies bereits bekannt
  2. Es sind keine grösseren Probleme vorhanden
  3. Es fehlt das nötige Fachwissen
  4. Das Verfahren ist zu aufwendig

Europaweit wurde in genau der vorstehenden Reihenfolge relativ gleich gewichtet und gewertet. Dabei lag die Schweiz jeweils bei den Punkten 1 (die Gefahren sind ohnedies bekannt) und 2 (es sind keine grösseren Probleme vorhanden) immer ein wenig vor dem europäischen Durchschnitt. Bei den Punkten 3 und 4 lag sie unter dem Durchschnitt.

Das heisst, in der Schweiz wird seltener konstatiert, dass das Fachwissen fehle oder das Verfahren zu aufwändig sei. Insgesamt spiegeln diese Ergebnisse wider, dass man sich was Arbeitssicherheit und Risikobeurteilungen anbelangt europaweit – die Schweiz eingeschlossen – relativ selbstbewusst gibt und als Herr der Lage sieht. 

Wo werden in den Betrieben häufiger Risikobeurteilungen vorgenommen – in der Schweiz – oder in Italien?

Wenn wir schon so provokativ fragen…Doch hätten Sie vermutet, dass bei 36 teilnehmenden Ländern die Schweiz den drittletzten Platz einnehmen würde, noch hinter Zypern, Albanien und Griechenland? Spitzenreiter ist Italien, gefolgt von Slowenien und Dänemark und dem Vereinigten Königreich. Im Mittelfeld finden sich u. a. Norwegen, Litauen und Serbien, Mazedonien und die Niederlande.

Deutschland findet sich auch erst im dritten Drittel…gemeinsam mit Frankreich und Österreich. Die Dokumentation eben dieser Risikobeurteilungen präsentiert eine annährend ähnliche Liste – mit leichten Abweichungen. Hier belegt die Schweiz den viertletzten Platz.

Insgesamt ist erkennbar, dass in der Schweiz Regelmässigkeit und Häufigkeit der Risikobeurteilungen am Arbeitsplatz von der Betriebsgrösse abhängig zu sein scheinen.

Zum anderen wurde eruiert, wo die grössten Schwierigkeiten im Umgang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegen könnten.

Was hält die Verantwortlichen in den Unternehmen der Schweiz und der EU unter Umständen davon ab, notwendige Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum betrieblichen Gesundheitsschutz zu ergreifen? 

Während „die Komplexität der gesetzlichen Auflagen“ den Spitzenplatz in beiden Vergleichsforen, also  im EU-Durchschnitt und in der Schweiz belegte – ebenso wie der „Zeit- und Personalmangel“ folgte in der Schweiz dichtauf der „Verwaltungsaufwand“, in der EU jedoch der „Geldmangel“. Insgesamt lagen alle Werte der Schweiz unter den EU-Durchschnittswerten.

Wenn eine Überprüfung der Risiken bezüglich Arbeitssicherheit oder Mitarbeitergesundheit notwendig erscheint, ist folgender Ablaufplan sinnvoll – doch auch hier gibt in den formellen und gesetzlich vorgesehenen Vorgehen zwischen den anderen EU-Ländern und der Schweiz Unterschiede: