Hier die wichtigsten Gedanken von Markus Stier nochmal zusammengefasst:

Häufige Fehler im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld:
◯ Zulässigkeitsvoraussetzungen werden nicht erfüllt, z. B. mind. 10 Prozent der Arbeitnehmer in einem Betrieb haben einen Entgeltausfall von mind. 10 Prozent
◯ Kurzarbeit muss unvermeidbar sein, z. B. Abbau von Urlaub, Arbeitszeitguthaben
◯ Soll- und Istentgelt werden falsch berechnet
Bei Prüfungen durch die Agentur für Arbeit mit offenen Karten spielen:
◯ selbst angezeigte Fehler bei der Berechnung des Kurzarbeitsgelds führen oftmals zu einem Korrekturbescheid
◯ Kurzarbeitsgeld wird monatlich beantragt und abgerechnet, mit einer Antragsfrist von drei Monaten
◯ Wird die Frist verpasst, liegen die Voraussetzungen für Kurzarbeitsgeld nicht mehr vor
◯ Kurzarbeitslohn ist Bruttolohn und muss verbeitragt werden
◯ Der restliche Lohn muss evtl. rückwirkend bezahlt werden
◯ Freiwillige Rückzahlung kann sich in bestimmten Fällen lohnen
◯ wenn z. B. Förderungen andere Entgeltersatzleistungen ausschließen
◯ wenn alternative Fördermittel attraktiver sind als Kurzarbeitsgeld
◯ Über den aktuelle gesetzlichen Stand informiert sein, da zahlreiche Änderungen seitens des Gesetzgebers
Die umfangreiche Beschreibung zu den einzelnen Hacks finden Sie im Interview mit Markus Stier und im Podcast