Hacks zum Thema „Rückrechnungen bei der Kurzarbeit“ (HRM-Hacks Episode #36)

Hier die wichtigsten Gedanken von Markus Stier nochmal zusammengefasst:

Häufige Fehler im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld:

◯ Zulässigkeitsvoraussetzungen werden nicht erfüllt, z. B. mind. 10 Prozent der Arbeitnehmer in einem Betrieb haben einen Entgeltausfall von mind. 10 Prozent

◯ Kurzarbeit muss unvermeidbar sein, z. B. Abbau von Urlaub, Arbeitszeitguthaben

◯ Soll- und Istentgelt werden falsch berechnet

Bei Prüfungen durch die Agentur für Arbeit mit offenen Karten spielen:

◯ selbst angezeigte Fehler bei der Berechnung des Kurzarbeitsgelds führen oftmals zu einem Korrekturbescheid

◯ Kurzarbeitsgeld wird monatlich beantragt und abgerechnet, mit einer Antragsfrist von drei Monaten

◯ Wird die Frist verpasst, liegen die Voraussetzungen für Kurzarbeitsgeld nicht mehr vor

◯ Kurzarbeitslohn ist Bruttolohn und muss verbeitragt werden

◯ Der restliche Lohn muss evtl. rückwirkend bezahlt werden

◯ Freiwillige Rückzahlung kann sich in bestimmten Fällen lohnen

◯ wenn z. B. Förderungen andere Entgeltersatzleistungen ausschließen

◯ wenn alternative Fördermittel attraktiver sind als Kurzarbeitsgeld

◯ Über den aktuelle gesetzlichen Stand informiert sein, da zahlreiche Änderungen seitens des Gesetzgebers

Die umfangreiche Beschreibung zu den einzelnen Hacks finden Sie im Interview mit Markus Stier und im Podcast

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