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Foto von Benjamin Child

HR bewirbt sich – so geht´s:

Und so bewerben sich Unternehmen beim Programm: Mindestens zwei Partner aus unterschiedlichen Ländern bestimmen, die sich um die Förderung bewerben wollen. Mindestens ein Projektpartner muss dabei seinen Sitz in einem EU-Land haben.

Dann Aktionsfeld aus dem Programm aussuchen und für dasselbe eine Projektidee entwerfen. Eine Skizze dazu nach Programmmaßgabe anfertigen – das entsprechende Formular steht auf der Programmwebsite zur Verfügung. Nationale Netzwerkstellen bieten begleitende Projektberatung an. Die fertige Skizze ist beim Sekretariat des Programms abzugeben und wird von einem Lenkungsausschuss beurteilt. Äußert sich dieser positiv, kann der Antrag endgültig gestellt werden.

Alle weiteren Informationen über die Aktionsfelder
und das Antragsverfahren unter: www.interreg.org
HRM.ch wünscht allen Antragstellern aus
dem HR viel Glück.




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(sh) | Fotocredit: Berggeist007 | www.pixelio.de

Die nun fortgesetzte grenzüberschreitende Förderung steht konkret Interessenten zu, die aus den Kantonen Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau kommen. Seit dem Jahr 2000 wurden bereits Dutzende Projektebewilligt, in denen Schweizer Unternehmen, Vereinigungen und Organisationen mit Partnern aus Bayern, Baden-Württemberg, Vorarlberg, Liechtenstein an einem Strang ziehen; auf dem Arbeitsmarkt, in der Forschung, bei der Wirtschaftförderung und im Umweltschutz.

Aus Sicht von Brüssel gibt es noch eine Menge Spielraum für Vernetzung: Die EU stockt ihre Fördermittel für die fünfte Förderperiode ordentlich auf. Mit dem aktuellen Budget von 50 Millionen Euro – an dem sich der Schweizer Bund sowie die beteiligten Kantone mit 14,7 Millionen Franken beteiligen – sind nun satte 60 Prozent Förderungszuwachs beschlossene Sache.

Nach Vorstellungen der EU soll das interregionale Programm
dafür sorgen, dass aus der Projektzone eine wirtschaftlich starke sowie ökologisch und sozial nachhaltige Region entsteht. Die Schweizer Politik will vor allem ihre Kontakte zu den Nachbarländern pflegen. Schließlich hat die Republik Sorgen, wie auch der Nachbar sie kennt – angefangen beim sauberen Grundwasser bis hin zur Bekämpfung von Großbränden.

Gemeinsame Sache am Arbeitsmarkt – wie das?

Weniger Harmonie dürfte es allerdings in Arbeitsmarktfragen geben, denn jeder Partner steht im internationalen Wettbewerb. Da heißt es: So viel Kooperation wie möglich und so viel Abgrenzung wie nötig. Die bereits genehmigten Projekte zeigen denn auch, dass auf denjenigen Gebieten grenzüberschreitend gearbeitet wird, die alle Partner vor kapitale Probleme stellen: Berufliche Teilhabe Geringqualifizierter, lebenslanges Lernen oder Mobilität fördern, um nur einige Beispiele zu nennen.


     Bereits genehmigtes Projekt | Beispiel aus der Landwirtschaft:
     Optimierung der Betriebs- und Managementkompetenz
     von Obsterzeugern am Bodensee -> u.a. gemeinsame Entwicklung
     und Einführung von Beratungs- und Analyseinstrumenten.
     Konzeption von BWL-Unterrichtsmodulen für Meisterschüler.

  

Bislang haben sich vor allem öffentliche Körperschaften um Förderungen bemüht. Kein Wunder: Vorm Geldgeber müssen sie die Natur ihrer Organisation nicht besonders erklären, es ist klar, wer da anfragt. Diese Tatsache sollte aber Unternehmen und Netzwerke nicht daran hindern, auch ihre Ideen in die Runde zu werfen. Ein gefördertes Projekt ist die ganz große Chance, die eigenen Interessen im Dialog mit Partnern vorwärts zu bringen, auch im HR.

Im Gegenteil, das „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“-Programm bietet sich geradezu als Interessen-Motor für Personalmanager an, denn einer der großen zwei Programmschwerpunkte bezieht sich auf den Arbeitsmarkt. Projekte können für diese sechs Aktionsfelder eingereicht werden:

- Innovationen & Wissenstransfer
- Netzwerke & Kooperationen (z.B. Gleichstellung der Geschlechter | Diversity)
- Humankapital & Mobilität (z.B. Aus- und Weiterbildung | Lebenslanges Lernen)
 

    Bereits genehmigtes Projekt | Beispiel aus dem Tourismus:
   
Lebenslanges Lernen in kleinen touristischen Betrieben etablieren:
    u.a. Weiterbildungs­kurse mit Schwerpunkt Information, Kommunikation und Technik,
    Individualberatung für Mitarbeitende von Tourismusbüros.