Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Mai entschieden, dass Arbeitgeber in der Europäischen Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch und vollständig erfassen müssen.

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Foto von Helena Lopes


Der EuGH möchte mit dieser Entscheidung zur vollständigen Arbeitszeiterfassung das Grundrecht eines jeden EU-Bürgers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeitenstärken. Hierzu verpflichten die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union.


Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung, so die Ansicht der Richter am EuGH, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung, noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden. Zudem sei der Arbeitnehmer strukturell unterlegen und es sei daher äußerst schwierig und praktisch unmöglich ihre Rechte durchzusetzen.


Ein Instrument zur Zeiterfassungerleichtere somit Rechtsverletzungen nachzuweisen und zuständige Behörden könnten die Arbeitnehmerrechte leichter kontrollieren.

Objektiv”: Das bedeutet, dass die Zeiterfassung von Wertung unabhängig sein soll. Es muss somit genau geregelt sein, wann die Arbeitszeit beginnt und wann diese endet. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer dürfen das frei entscheiden.


Mit “verlässlich” ist gemeint, dass die Daten richtig erfasst sind, sich auf dem aktuellen Stand befinden und möglichst sicher vor Manipulation sind. Es darf nicht möglich sein, dass die Daten, die einmal erfasst wurden, einfach zu verändern sind.


Zugänglich” heißt, dass das System einsehbar sein muss, damit Behörden oder Betriebsräte die Arbeitszeiten nachprüfen können.  


Der größte Handlungsbedarf entsteht bei Unternehmen, die bis dato unsystematisch, beispielsweise auf losen Zetteln die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter erfasst haben.


Es gibt heutzutage viele einfache und moderne Möglichkeiten die Arbeitszeiten zu erfassen, passend zur jeweiligen Arbeitssituation bzw. Branche: beispielsweise am Computer oder via Terminal. Für Arbeitnehmer, die viel unterwegs sind oder im Home Office bzw. flexibel arbeiten, eignet sich die mobile Zeiterfassung per App am Smartphone oder Tablet.  



 

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen Arbeitgeber nun dazu verpflichten, ein “objektives, verlässliches und zugängliches Systemzur Arbeitszeiterfassung einzurichten.


Der EuGH gibt nicht genau vor, wie dieses Erfassungssystem genau zu gestalten ist. Das Ziel ist die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen und Überforderung zu vermeiden.


Die nationalen Gerichte entscheiden, ob es nach diesem Urteil in den Mitgliedsstaaten neuer Gesetze bedarf oder ob derzeitige Rechtsnormen dem Urteil gemäß ausgelegt werden können.


Aber schon jetzt sollten Unternehmen aufgrund des EuGH-Urteils mit der lückenlosen Arbeitszeiterfassung beginnen um sich rechtskonform zu verhalten. Denn Unternehmen, die das nicht tun, sondern auf ein neues Gesetz warten, gehen bewusst das Risiko ein, später vor Gericht zu unterliegen.


Überdies können Arbeitnehmer jetzt schon von ihrem Arbeitgeber verlangen, die Arbeitszeit vollständig aufzuzeichnen. Wenn die Firma einen Betriebsrat hat, könnte dieser jederzeit bereits aktiv werden.


Mit der lückenlosen Erfassung der Arbeitszeiten soll mehr Transparenz und Präzision geschaffen werden. Behörden können nur die Arbeitszeitvorschriften kontrollieren, wenn verlässliche Daten vorhanden sind.


In Deutschland und Spanien wurden beispielsweise nur die über acht Stunden täglich hinausgehende Arbeitszeit erfasst oder es wurde gar nichts dokumentiert.


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