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Foto von Annie Spratt

Um ein grundlegendes ethisch-moralisches Verständnis für den Umgang mit den Möglichkeiten neuer Technologien zu schaffen, hat sich zum Beginn des Jahres 2019 in Deutschland der Ethikbeirat HR-Tech gegründet. Sein Ziel ist es, allen Menschen und insbesondere Personalmanagerinnen und Personalmanagern, die Berührungspunkte mit digitalen Innovationen in der Personalarbeit haben, Orientierung für einen verantwortungsvollen Einsatz ebensolcher zu geben.

„Einen Algorithmus beispielsweise für die Personalauswahl zu nutzen, erfordert andere ethische Fragestellungen als die Wegstreckenoptimierung im Navigationssystem. Dieser Aufgabe stellt sich der Ethikbeirat HR-Tech“, fasst Michael H. Kramarsch, Managing Partner hkp///group und Beiratsmitglied, zusammen.

Um eine breite Debatte anzustoßen, hat der Ethikbeirat HR-Tech im Juni 2019 zehn „Richtlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz und weiteren digitalen Technologien in der Personalarbeit“ zur Diskussion gestellt. Diese behandeln unter anderem die Themen Menschlichkeit, Transparenz und Datenschutz. Dr. Elke Eller, Personalvorständin TUI AG und Beiratsmitglied, sieht diese Richtlinien als „handlungsleitenden Wertekompass – nicht nur für Personaler“ an.

Die Richtlinien:

1. Transparenter Zielsetzungsprozess

Vor der Einführung einer KI-Lösung muss die Zielsetzung für die Nutzung geklärt werden. In diesem Prozess sollen alle relevanten Interessensgruppen identifiziert und eingebunden werden.


2. Fundierte Lösungen

Wer KI-Lösungen anbietet oder nutzt, muss darauf achten, dass diese empirisch evaluiert sind und über eine theoretische Grundlage verfügen.


3. Menschen entscheiden

Wer KI-Lösungen einsetzt, muss sicherstellen, dass die Handlungsträgerschaft der Menschen bei wichtigen Personalentscheidungen nicht eingeschränkt wird.


4. Notwendiger Sachverstand

Wer KI-Lösungen in seiner Organisation nutzt, muss diese in ihrer Logik verstehen und erklären können.


5. Haftung und Verantwortung

Organisationen, die KI-Lösungen nutzen, sind für die Ergebnisse ihrer Nutzung verantwortlich.

 

6. Zweckbindung und Datenminimierung

Wer personenbezogene Daten für KI-Lösungen nutzt, muss im Vorfeld definieren, für welche Zwecke diese verwendet werden und sicherstellen, dass diese Daten nur zweckdienlich erhoben, gespeichert und genutzt werden.


7. Informationspflicht

Vor bzw. beim Einsatz einer KI-Lösung müssen die davon betroffenen Menschen über ihren Einsatz, ihren Zweck, ihre Logik und die erhobenen und verwendeten Datenarten informiert werden.


8. Achten der Subjektqualität

Für die Nutzung in KI-Lösungen dürfen keine Daten erhoben und verwendet werden, welche der willentlichen Steuerung der Betroffenen grundsätzlich entzogen sind.


9. Datenqualität und Diskriminierung

Wer KI-Lösungen entwickelt oder nutzt, muss sicherstellen, dass die zugrundeliegenden Daten über eine hohe Qualität verfügen und systembedingte Diskriminierungen ausgeschlossen werden.


10. Stetige Überprüfung

Wer KI-Lösungen nach den vorliegenden Richtlinien einführt, soll transparent sicherstellen, dass die Richtlinien auch bei der betrieblichen Umsetzung und der Weiterentwicklung beachtet werden.


Webtipps

Hier stelllt der Ehtikbeirat HR-Tech die Richtlinien ausführlich vor: www.ethikbeirat-hrtech.de

Welche Rolle die Wissenschaft beim Thema KI spielt, erklärt Beiratsmitglied Martin Kersting (Justus-Liebig-Universität Gießen) hier.