Arbeitsstättenrichtlinie: Anforderungen und Umsetzung im Überblick

Arbeitsstättenrichtlinie: Anforderungen und Umsetzung im Überblick

Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten

Key Takeaways

    • Die Arbeitsstättenrichtlinie konkretisiert gesetzliche Vorgaben für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.
    • Technische Regeln (ASR) erleichtern die praktische Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung.
    • Besonderes Augenmerk gilt: Raumgröße, Beleuchtung, Lärmschutz, Raumklima, Ergonomie, Nichtraucherschutz & Unterweisung.
    • Auch im Homeoffice gelten bestimmte Regelungen & Anforderungen seitens des Arbeitgebers.
    • Alternative Schutzmaßnahmen sind erlaubt, sofern sie gleichwertigen Schutz bieten.

Einleitung zur Arbeitsstättenrichtlinie

Der Schutz und die Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sind gesetzlich festgelegt. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, für optimale Bedingungen hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit zu sorgen. Wie diese Vorgaben konkret zu erfüllen sind, regeln die Arbeitsstättenverordnung sowie die ergänzenden Richtlinien, die als praktische Anleitung dienen.

Wichtige Fakten zur Arbeitsstättenrichtlinie

Die Arbeitsstättenverordnung wird durch spezielle Richtlinien präzisiert, welche als Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bekannt sind. Sie bieten konkrete Hinweise, wie sich Vorschriften korrekt umsetzen lassen. Wird ihnen gefolgt, dürfen Unternehmen davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies gilt für stationäre Arbeitsplätze ebenso wie für Telearbeitsplätze – jedoch nicht für unregelmäßige mobile Tätigkeiten außerhalb des festen Arbeitsplatzes.

Definition: Was sind Arbeitsstättenrichtlinien?

Die Arbeitsstättenverordnung – abgekürzt ArbStättV – sorgt für den ganzheitlichen Schutz aller Angestellten in Unternehmen. Ergänzt werden diese Vorgaben durch die Arbeitsstättenrichtlinien, die als praxisnahe Hilfestellung für Arbeitgeber erarbeitet werden. Ziel ist die möglichst umfassende und sichere Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen am Arbeitsplatz – und zwar sowohl hinsichtlich psychischer als auch physischer Aspekte.

Themenbereiche der Arbeitsstättenverordnung

Für verschiedene Aspekte des Arbeitsumfelds existieren spezifische Arbeitsstättenrichtlinien. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu den Themen Gefährdungsbeurteilung, Gestaltung barrierefreier Arbeitsstätten, Raumabmessungen, Sicherheitskennzeichnung, Fußböden, Fenster, Türen, Verkehrswege, Schutz vor Gefahren, Brandschutz, Fluchtwege, Raumtemperatur, Lüftung, Lärm, Sanitärräume, Pausenräume, Erste Hilfe sowie Anforderungen an Arbeitsplätze auf Baustellen. Die Einhaltung dieser Regelwerke wird zwar empfohlen, ist jedoch nicht zwingend – wichtig ist, dass alternative Maßnahmen einen gleichwertigen Schutz bieten.

Die Arbeitsstättenverordnung im Büroalltag

Als Arbeitsstätte gelten alle Orte, die für die Nutzung als Arbeitsplatz vorgesehen sind, egal ob im Gebäude oder im Freien. Im Fokus stehen hierbei nicht allein Büros, sondern auch Verkehrs- und Fluchtwege, Sanitärräume, Aufenthaltsbereiche, Notfallräume und Unterkünfte. Die Einrichtung und der Betrieb solcher Räumlichkeiten unterliegen bestimmten Mindestanforderungen.

Die optimale Gestaltung von Büroräumen

1. Flächenbedarf pro Arbeitsplatz

Für jeden Mitarbeitenden sind mindestens 1,5 m² Bewegungsfläche sowie insgesamt 8 bis 10 m² Bürofläche pro Arbeitsplatz einzuplanen. Im Großraumbüro kann dieser Bedarf auf bis zu 15 m² steigen, um Beschäftigten ausreichend Raum für Bewegung und Konzentration zu bieten und Lärmbelastungen zu reduzieren.

2. Anforderungen an die Beleuchtung

Idealerweise wird auf natürliches Tageslicht gesetzt. Künstliche Beleuchtung soll gleichmäßig sein und darf keine störenden Blendungen oder Spiegelungen verursachen. Jalousien oder Vorhänge helfen, den idealen Lichteinfall zu gewährleisten und mögliche negative Effekte durch Sonneneinstrahlung zu minimieren.

3. Lärmschutz im Büro

Dauerhafte Lärmpegel können Leistungsfähigkeit und Gesundheit beeinträchtigen. Der empfohlene Grenzwert liegt bei 55 Dezibel. Maßnahmen wie schallabsorbierende Böden, leise Arbeitsgeräte und regelmäßige Überprüfung der Geräuschemission tragen zu einer angemessenen Arbeitsumgebung bei.

4. Raumklima und Frischluftzufuhr

Für ein gesundes Arbeiten empfiehlt sich eine Raumtemperatur zwischen 19 und 25 °C. Regelmäßiges Lüften ist notwendig, vor allem in größeren Räumen mit vielen Personen. Pflanzen helfen zusätzlich, die Luftqualität zu verbessern. Lüftungssysteme sollten insbesondere an viel befahrenen Straßen eingesetzt werden, um die Belastung durch Schadstoffe zu minimieren.

5. Ergonomische Arbeitsplatzeinrichtung

Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz ist auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden abgestimmt. Dazu gehören die stufenlose Einstellung von Stühlen und Monitoren, angepasste Bildschirmeinstellungen, ausreichend Pausen, eine abwechslungsreiche Körperhaltung sowie die optimale Platzierung von Arbeitsmitteln. Zum Thema Ergonomie am Arbeitsplatz und wie Automatisierung und moderne Techniken dabei helfen können, lesen Sie auch diesen Beitrag.

6. Schutz vor Passivrauchen

In Büroräumen muss gewährleistet sein, dass Nichtraucher:innen nicht ungewollt Tabakrauch ausgesetzt sind. Deshalb sind gesonderte Nichtraucherbereiche einzurichten oder Rauchen in bestimmten Zonen ganz zu untersagen.

7. Information und Unterweisungen

Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen zu Fluchtwegen, Brandschutz und Notfallmaßnahmen sind ebenfalls vorgeschrieben. So wird sichergestellt, dass Mitarbeitende im Ernstfall richtig reagieren können und ihre eigene Sicherheit wahren.

Arbeitsstättenverordnung bei Homeoffice und mobiler Arbeit

Die Vorschriften greifen bei festen Telearbeitsplätzen, die durch den Arbeitgeber zu Hause eingerichtet werden und vertraglich vereinbart sind. Im Gegensatz dazu fallen gelegentliche mobile Tätigkeiten außerhalb des Firmensitzes nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kompakte Zusammenfassung

Die Gestaltung und der Betrieb von Arbeitsstätten erfordern sorgfältige Planung und Umsetzung, um Sicherheit und Gesundheit dauerhaft zu gewährleisten. Wichtige Bausteine dafür sind ausreichende Raumgrößen, ein gutes Raumklima, effektive Lärmminderung, optimale Lichtverhältnisse, ergonomische Arbeitsplätze, Nichtraucherschutz und regelmäßige Unterweisungen zum Schutz aller Beschäftigten.

Fazit

Die Arbeitsstättenrichtlinie dient als umfassende Grundlage, um die Sicherheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern. Durch deren Umsetzung sorgen Arbeitgeber nicht nur für rechtskonforme Bedingungen, sondern auch für zufriedene und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine sorgfältige Planung aller Aspekte – von der Fläche bis hin zur Ergonomie – zahlt sich langfristig für das Unternehmen und die Belegschaft aus. Für weiterführende Informationen zum Thema sichere Arbeitsplätze und ergonomische Gestaltungen empfiehlt sich dieser Beitrag.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann man die Arbeitsstättenverordnung einsehen?

Die aktuelle Fassung der Vorschriften ist beim Bundesministerium der Justiz online abrufbar.

Wer ist für die Verabschiedung der Arbeitsstättenverordnung zuständig?

Änderungen beschließt das Bundeskabinett, während die speziellen Arbeitsstättenrichtlinien vom zuständigen Ausschuss entwickelt werden.

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