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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zeigte sich in der Pressemitteilung seines Amtes zum neuen Bundestagsbeschluss kämpferisch: Im Rahmen von Verhandlungen mit Brüssel zur Europäischen Transparenzrichtlinie wolle die Bundesregierung klar signalisieren, dass der Meisterbrief für sie nicht zur Disposition stehe. Dieser garantiere eine erfolgreiche Unternehmerqualifizierung und sei eng mit dem dualen Ausbildungssystem verbunden. Brüssel hatte den Meisterbrief zuletzt insgesamt in Frage gestellt.

Die Europäische Union kann zwar keine deutschen Gesetze ändern, aber sie kann Adaptionen beschließen, die für die einzelnen EU-Länder bindend sind. Dazu hat Brüssel im Bereich der Qualifizierung einen Hebel: die Berufsanerkennungsrichtlinie. Diese soll die Anerkennung von Berufen zwischen den EU-Ländern vereinfachen; nämlich per sogenanntem Transparenzverfahren. Und das geht so: Deutschland sendet der Brüsseler Kommission ein Verzeichnis seiner regulierten Berufe und muss mit guten Argumenten begründen, warum es welche Regelungen erhalten will. In der Sache “Meisterbrief” will Deutschland auf die weltweite Bewährung seines dualen Ausbildungssystems hinweisen und belegen, wie die Meisterpflicht, die Qualität stützt.

Der Entschließungsantrag im Detail

Der angenommene Entschließungsantrag sieht
sechzehn Maßnahmen vor:

– Stärkung des Handwerks
– Erhaltung der Meisterpflicht
– Förderung von Existenzgründungen
– Sozialpartnerschaft
– Tarifbindung
– Selbstverwaltung
– regionale Wertschöpfung
– Export der dualen beruflichen Bildung ins Ausland

Zukunft des Handwerks: Technologiegetrieben

Im Rahmen der Pressemitteilung zum Meisterbrief wies Sigmar Gabriel daraufhin, wie das deutsche Handwerk an die digitale Agenda der Bundesregierung herangeführt werden solle. Demnach sei die Branche ein notwendiges Scharnier zwischen Industrie und Endkunden, sie könne die Rolle des Technologievermittlers einnehmen. Das Handwerk sei nach den Vorstellungen der Regierungsvertreter in Berlin verantwortlich „für die breite und rasche Diffusion neuer Technologien in die verschiedensten Branchen und Anwendungsfelder“. Die für den Sektor typischen Kernkompetenzen „handwerkliches Können“ und „Servicequalität“ erhalte sich das Handwerk künftig durch eine fortschreitende IT-Kompetenz. Andererseits erhofft sich die Bundesregierung, dass das Handwerk mit den eigenen neuen Serviceleistungen und Produkten  neue Märkte erobert.

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Foto: © Tim Reckmann | www.pixelio.de