Aber wussten Sie auch, dass Sie Ihr Arbeitgeber nicht nur fachlich und menschlich, sondern auch ganz unbürokratisch finanziell unterstützen kann?

person using MacBook Pro
Foto von Campaign Creators

Im Einkommensteuergesetz (§3 Absatz 34) steht dazu:

    Steuerfrei sind […] zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung […] soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;

Konkret bedeutet das, dass Sie, wenn Sie zum Beispiel meinen Burnout-Workshop besuchen, die Möglichkeit besteht, dass Ihr Arbeitgeber die Workshop-Gebühr mit bis zu €500 bezuschusst. Im Allgemeinen sind diese Zuschüsse ohne großen bürokratischen Aufwand möglich.

Deshalb: Nur Mut! Wenn Sie befürchten, in den Burnout abzugleiten oder schon mittendrin sind, gehen Sie aktiv auf Ihren Vorgesetzten zu, im Zweifel auf den Betriebsrat; die Möglichkeit des steuerfreien Zuschusses ist dabei eine weitere von vielen Argumentationsmöglichkeiten, damit Sie wieder leistungsfähig und glücklich arbeiten können.

Ich biete Ihnen gern an, eine Strategie für ein solches Gespräch. Rufen Sie mich an: 04558-981711