Die Diskussion über Lohngleichheit zwischen Frau und Mann wird immer wieder kontrovers geführt – vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen mehr denn je. Ob die Lohnpolitik dem Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Tätigkeit» entspricht, lässt sich mit einer Lohngleichheitsanalyse überprüfen.

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Foto von You X Ventures

[Auszug]

Gemäss den laufenden Diskussionen zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeitenden zukünftig verpflichtet werden, in ihren Unternehmen alle vier Jahre eine Lohnanalyse mit einer anerkannten Methode durchzuführen. Gemäss Statement von Frau Bundesrätin Sommaruga ist nicht wichtig, welches Instrument man verwendet, sondern dass dahinter die Methodik der sogenannten Regressionsanalyse steht. Das Gesetz ist noch nicht geboren, jedoch schreibt die Verfassung Lohngleichheit schon heute vor.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 4, Winter 2016

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