Deutschland kommt beim Impfen gegen das Coronavirus nicht voran, gleichzeitig steigen die Zahlen der Covid-Erkrankten ebenso wie die 7-Tage Inzidenzen. Lockerungen werden zurückgenommen. Ermüdungserscheinungen und Frustration machen sich breit, auch in Wirtschaft. Die Frage, wie es weitergehen soll, treibt alle um, ebenso wie die Angst um die Existenz vieler Betriebe. Irgendwann entstand die Idee, unter der Regie von Betriebsärzten Firmenmitarbeiter impfen zu lassen. Der Ansatz verlief bisher im Sande. Um das Infektionsgeschehen zu reduzieren, könnten immerhin Schnelltests in Betrieben helfen. Auch dazu gibt es allerdings eine Reihe von Fragen.

Anfang März appellierte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an deutsche Firmen, mit der Testung von Mitarbeitern einen „substanziellen Beitrag“ zu leisten. Bereits kurz zuvor hatten deutsche Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Erklärung des Industrieverbands BDI, der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und des Handwerksverbands (ZDH) eine  Ausweitung von Schnelltests angekündigt. Für den April hatte Merkel zwar eine Überprüfung der Fortschritte in Sachen Schnelltests angekündigt, die geplanten Beratungen zwischen Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern sowie der Regierung wurden allerdings abgesagt. Ein neuer Termin steht offenbar noch aus. 

Firmen werden selbst aktiv

Trotzdem gab es Signale von Konzernen. Zum Beispiel aus Wolfsburg: Der VW-Konzern hatte angekündigt, seinen Mitarbeitern ab April eine wöchentliche Testung auf Covid-19 anzubieten. Ähnlich auch die Rewe Group, die mitteilte, allen Mitarbeitern zeitnah ein Testangebot machen zu wollen. Auch der Mittelstand testet, zum Beispiel in Tirschenreuth, wo 30 Unternehmen ihre Belegschaft einmal pro Woche ein Schnelltest-Angebot machen. Es gibt auch Betriebe, für die die Testung des Personals nicht allein der Fürsorge für die Angestellten entspringt, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit ist. Zu ihnen gehört etwa die Berliner Reinigungsfirma GRG mit über 4000 Mitarbeitern. Wenn es in einem Reinigungsteam, das zum Beispiel in einem Pflegeheim eingesetzt ist, zu einem Corona-Ausbruch käme, müsste das ganze Team abgezogen werden. So schnell lässt sich kaum Ersatz beschaffen. Der Auftrag wäre für das Unternehmen nicht zu halten. An den problematischen Standorten stellt man ein Testmobil bereit, an dem sich die Mitarbeiter regelmäßig testen lassen können. Für die GRG ist dies inzwischen Normalität.

Rechtliche und logistische Probleme bei Corona-Tests

Grundsätzlich sind für Testungen natürlich Unterweisungen notwendig, damit zum Beispiel auch Mitarbeiter die Tests an ihren Kollegen durchführen können. Es gibt aber auch andere offene Punkte im Zusammenhang mit freiwilligen Tests, rechtliche etwa, oder logistische. Zum Beispiel möchte der BDI von der Regierung wissen, ob Unternehmen positive Ergebnisse an die Gesundheitsämter melden dürfen beziehungsweise sollen, oder nicht. Und wer bezahlt? Werden die Kosten erstattet? Einer Information der Technikerkrankenkasse (TKK) zufolge müssen Unternehmen, die Tests für ihre Mitarbeiter anfordern, die Kosten dafür selbst tragen. Wie hoch diese Kosten sind, ist ungewiss. 

Impfungen als Weg aus der Pandemie

Wichtiger für die Bekämpfung der Pandemie sind nach Ansicht der Wirtschaftsverbände allerdings Impfungen. Geimpft werden derzeit vor allem Menschen, die wegen ihres hohen Alters eine Risikogruppe darstellen, sowie andere, die aufgrund ihrer Tätigkeit gefährdet sind, sich mit Covid-19 zu infizieren. Dazu gehören etwa Erzieherinnen in Kitas, Personal in Bildungseinrichtungen oder im medizinischen Bereich. Vonseiten der Wirtschaftsverbände und einzelner Betriebe ist wiederholt angeboten worden, Betriebsärzte zum Impfen einzusetzen. Nach einem Bericht der Zeitung „Welt“ gehören dazu große Konzerne wie die Allianz, Adidas, die Deutsche Post oder die Deutsche Telekom, die angekündigt hatten, durch die Impfung der eigenen Belegschaft zum schnelleren Abarbeiten des nationalen Impfprogramms beitragen zu wollen. Das Engagement der Privatwirtschaft geht allerdings dem Bericht zufolge noch weiter. Man wolle die Impfungen auch über die eigene Belegschaft hinaus erweitern, „um dazu beizutragen, in Deutschland so schnell wie möglich Herdenimmunität zu erreichen“, wird etwa Christian Sewing zitiert, Chef der Deutschen Bank.

Einige Betriebe erwägen dem Bericht zufolge sogar, die Impfungen über die eigene Belegschaft hinaus auszuweiten. „Wir wollen pragmatisch dazu beitragen, so schnell wie möglich Herdenimmunität in Deutschland zu erreichen", sagte der Chef der Deutschen Bank, Christian Sewing. In eine ähnliche Richtung geht der Springer Konzern, der Impfungen der Mitarbeiter und deren im selben Hausstand lebende Familienangehörige durch Betriebsärzte in Aussicht stellte. Doch bis es soweit ist, muss Deutschland zunächst über ausreichend Impfstoff verfügen. Wann das sein wird, ist unklar. 

Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter zu Tests verpflichten? 

Grundsätzlich ist die Anordnung von Tests möglich, allerdings muss sie das Ergebnis einer Abwägung zwischen den Interessen von Arbeitgebern (etwa der Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter und ein geordneter Betriebsablauf) und Arbeitnehmern (Persönlichkeitsrechte) sein. Steigende Zahlen von Covid-19-Infektionen bei den Mitarbeitern des Unternehmens können zum Beispiel dazu führen, dass eine Testpflicht angeordnet werden kann. Zulässig kann sie außerdem sein, wenn die Mitarbeiter des Unternehmens aufgrund ihrer Tätigkeit oder ihrer Einsatzorte stärker als andere einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Prinzipiell spricht auch nichts dagegen, dass der Arbeitgeber die Bereitschaft seiner Angestellten, sich testen zu lassen, materiell (etwa durch Prämien) fördert.

Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter vom Betreten abhalten?

Verpflichtende Tests, wenn sie denn rechtmäßig angeordnet sind, haben unmittelbare Konsequenzen: Arbeitnehmer, die ihrer Testverpflichtung nicht nachkommen, können aus dem Betrieb ausgeschlossen werden, weil sie – arbeitsrechtlich betrachtet – ihre Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß anbieten. Die Arbeitgeber sind in diesen Fällen auch nicht verpflichtet, sie zu bezahlen.

Wo gibt es Tests?

Die Arbeitgeber-Spitzenverbände appellieren an die deutschen Unternehmer, Selbsttests für Mitarbeiter anzubieten und auch Schnelltests zur Verfügung zu stellen. Selbsttests sind mittlerweile für jedermann zugänglich. Sie benötigen keine Sonderzulassung oder CE-Kennzeichnung mehr. Erhältlich sind die Selbsttests zum privaten Gebrauch zum Beispiel in Sanitätshäusern, im Einzelhandel, in Apotheken, im Internet sowie über den medizinischen Großhandel. Mitarbeiter dürfen diese Selbsttests an sich selbst vornehmen. Schnellere Testergebnisse liefert ein PoC-Antigen-Schnelltest, der auf ein spezifisches Eiweiß reagiert, der allerdings nur von geschultem Personal angewendet werden darf. 

Deutlich zuverlässiger ist der PCR-Test, bei dem man im Labor nach genetischem Virusmaterial fahndet. Er gilt als „Goldstandard“, weil er eine Corona-Infektion am zuverlässigsten nachweisen kann. Auch dieser Test darf nur von medizinischem Personal durchgeführt werden. Die meisten Betriebe, die ihre Mitarbeiter bereits testen, stellen diesen Selbsttests zur Verfügung und bezahlen sie auch. Auf der Internetseite des Bundesamts für Arzneimittel sind geeignete Selbsttests und PoC-Antigen-Schnelltests sowie deren Bezugsquellen aufgelistet. Durften bisher nur Betriebe mit „kritischer Infrastruktur“ wie etwa Wasserversorgungswerke oder Flughäfen PoC-Antigentests erwerben, sollen bald alle Betriebe diese Tests kaufen dürfen. 

Testung: Wie Betriebe vorgehen können

Prinzipiell sind die Betriebe frei, ihre Mitarbeiter-Testungen so zu organisieren, wie sie sich am besten in die Betriebsabläufe integrieren lassen. Es gibt dafür keine rechtlich bindenden Vorschriften durch den Gesetzgeber oder andere Verordnungen. Allerdings erweist es sich als sinnvoll, mit Blick auf die Planung der Testungen und ihre Dokumentation sowie die Informationsweitergabe von Testergebnissen ein Testkonzept für die Betriebe zu entwickeln. In diesem Konzept sollte eine Reihe von Aspekten für den geplanten Testbetrieb geregelt und dokumentiert sein.

  • Zunächst geht es darum, die Einverständniserklärungen der Mitarbeiter in die Tests einzuholen und zu dokumentieren. (Muster für solche Einverständniserklärungen unten.)
  • Auch der Rahmen der Testungen sollte in dem Konzept umrissen werden. Dabei geht es im Wesentlichen darum, den regelmäßigen Bedarf an Tests und ihre Beschaffung zu quantifizieren sowie festzulegen, wie oft und in welchen zeitlichen Abständen getestet werden soll. Dazu gehört auch die Dokumentation der verwendeten PoC-Antigenen Schnelltests inklusive des Herstellernamens.
  • Die personellen Voraussetzungen für das Testprogramm müssen geklärt sein. Dazu gehört auch, wer die Proben durchführt, woher diese Personen kommen und über welche Qualifikationen sie verfügen. 
  • Ebenso sollte vorab geklärt sein, wie die Dokumentation und weitere Vorgehensweise für den Fall positiver Testergebnisse organisiert ist. Dazu gehört auch die Art und Weise der Information an das Gesundheitsamt, wenn man PoC-Antigenen Schnelltests verwendet. 

Welche Mitarbeiter sollten wie oft einen Test bekommen?

Bei Testungen in Betrieben existieren keine Vorgaben, wie häufig ein Test durchgeführt werden muss. Wer als Unternehmer vor der Frage steht, welche Beschäftigten zuerst an der Reihe sind, kann zum Beispiel am Kundenkontakt orientieren. Diejenigen Mitarbeiter, die häufig mit Kunden in Kontakt stehen, haben zuerst die Option auf eine Testung. Ihre Gefährdung ist deutlich höher als bei Mitarbeitern, die vergleichsweise wenige Außenkontakte haben. Ebenfalls priorisiert werden sollten Beschäftigte, die wegen spezifischer Arbeitsbedingungen nicht immer den geforderten Mindestabstand einhalten können, wie zum Beispiel in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen oder im Einzelhandel. Bevor den Mitarbeitern jedoch die ersten Tests angeboten werden, sollten sich Unternehmer über die rechtlichen Vorgaben informieren. Dazu gehören auch die unterschiedlichen Landesverordnungen. 

PoC-Test nur durch fachkundige Personen erlaubt

Wenn Mitarbeiter bereitgestellte Selbsttests verwenden, dürfen sie den Test eigenständig durchführen. Bei PoC-Antigen-Tests muss eine fachkundige Person die Testung vornehmen – oder Personen ohne Fachkunde dabei beaufsichtigen, nachdem diese vorher gründlich unterwiesen worden sind. Ersthelfer gelten im Übrigen nicht als fachkundig. Arbeitsschutzmaßnahmen bei Selbsttests sind nicht notwendig, wohingegen PoC-Antigen-Tests, wie bereits erwähnt, von medizinischem Personal erfolgen müssen, beziehungsweise unter Aufsicht dieser. Dabei müssen die Hygieneregeln selbstverständlich eingehalten werden. Vorher ist eine ausführliche Einweisung zwingend. Als medizinisches Personal kommen neben medizinischem Fachpersonal auch Personen aus der Pflege, der Altenhilfe, der Gesundheits- und Krankenpflege, beziehungsweise Heilerziehungspflege in Frage. Eine gründliche Einweisung sieht unter anderem vor, dass testende Personen adäquat mit möglichen Komplikationen bei der Testung (wie Nasenbluten) umgehen können, den Test sachgemäß anwenden und das Ergebnis einschätzen können. Die Einweisung sollte möglichst praktisch erfolgen, möglich ist auch eine digitale Schulung. Wie ein PoC-Test unter Einhaltung aller Regeln vorgenommen werden muss, zeigt unter anderem auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV, in Video-Tutorials. 

Die Meldungen positiver Testergebnisse an das Gesundheitsamt sind lediglich bei der Verwendung von Schnelltests gesetzlich vorgeschrieben. Für Selbsttests ist eine solche Meldung nicht gesetzlich verpflichtend. Die testende Person ist zusätzlich verpflichtet, positive Testergebnisse dem Arbeitgeber zu melden. #

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