

Einige Branchen verfügen über Gesamtarbeitsverträge, welche auch Beiträge für die Aus- und Weiterbildung einfordern. Für HR-Fachleute lohnt es sich deshalb, diese oft wenig bekannten Finanzierungsmöglichkeiten genau anzuschauen und zu nutzen.
[Auszug]
Viele HR-Fachleute kennen die Problematik aus eigener Erfahrung: Ihre Mitarbeitenden ergreifen die Initiative und möchten sich weiterbilden, um beruflich voranzukommen. Oder ihre Vorgesetzten wollen sie damit fördern und längerfristig ans Unternehmen binden. Aber das Budget, welches das Unternehmen dafür zur Verfügung stellen kann, reicht nicht aus für alle Bedürfnisse. Firmen, die in Branchen mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) tätig sind, steht jedoch oftmals dank dem GAV noch eine andere Finanzierungsquelle zur Verfügung: Mit den Mitteln aus den Vollzugskosten werden für GAV-unterstellte Mitarbeitende Aus- und Weiterbildungen zu teils stark vergünstigten Konditionen angeboten.
Beispiele für solche Branchen sind das Gastgewerbe, die Reinigungsbranche, die Gebäudetechnikbranche, das Isoliergewerbe, Karosseriegewerbe und die Elektro- und Telekommunikations-Installationsbranche. HR-Abteilungen schonen damit ihr Bildungsbudget und schaffen zusätzlich einen Mehrwert für das Unternehmen, indem sie zur Professionalisierung ihrer Mitarbeitenden beitragen.
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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 1, Frühling 2016
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