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Die Höhe des Elterngeld Plus

Arbeitgebern dürfte das neue Elterngeld helfen, Mitarbeiter mit Erziehungspflichten an sich zu binden. Das Elterngeld Plus soll nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem Eltern unterstützen, die während ihres Förderungsbezugs in Teilzeit arbeiten. Für die Bezugshöhe gilt diese Maßgabe: Sie ist begrenzt auf die Hälfte des Elterngeldes, das jemandem zustände, der seine Erwerbstätigkeit komplett unterbricht. Im Einzelfall zieht der Staat zur Berechnung das Bruttoeinkommen heran, das vor der Geburt des Kindes verdient wurde. Extrabezüge wie Boni oder Weihnachtsgeld fallen nicht ins Gewicht. Alsdann zieht der Staat vom Bruttoeinkommen ein Zwölftel des steuerlich zulässigen Arbeitnehmer-Pauschalbetrages ab. Nachdem auch pauschalierte Sätze für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt wurden, ergibt sich ein Nettoeinkommen, das für das Elterngeld maßgeblich ist.


Der Elterngeldrechner des BMFSFJ

Genaue Modalitäten aufgrund der komplexen Materie stellt das Bundesfamilienministerium einen Elterngeldrechner und –planer auf seinen Websites zur Verfügung. Aktuell berücksichtigt das Tool Geburten bis zum 30. Juni 2015. In Kürze folgt die angepasste Version.

Entgeltrechner des Ministeriums aufrufen

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(sh) |
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Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Februar 2015 frische Zahlen zur Teilzeitbeschäftigung in Deutschland vorlegt. Aus den Aufstellungen zwischen 1991 und 2014 geht hervor, dass die Quote der betreffenden Beschäftigten kontinuierlich steigt, wobei sich seit dem Jahr 2011 jeweils nur die Stelle nach dem Komma ändert. Die Zahl stagniert insgesamt bei 38 Prozent. Doch die Quote der Männer knackt jetzt erstmals die 20 Prozent (20,1). Die der Frauen kommt auf satte 57,8 Prozent. Damit sind real über 11 Millionen Damen teilzeitbeschäftigt.

Das Bundesarbeitsministerium und deutsche Arbeitsmarktexperten behalten diese Zahlen im Auge, denn sie möchten sie weiter steigern. Der Hintergrund ist, dass die Verantwortlichen mehr Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern in deutschen Haushalten bei der Erziehung und Versorgung von Kindern vorantreiben und noch mehr Frauen Zugang zum Arbeitsmarkt verschaffen wollen. Die finanzielle Situation von Familien ist eine der Stellschrauben, an denen nun ein neues Gesetz dreht, das seit Januar 2015 gilt.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus regelt den Bezug von Fördergeldern zuerst einmal für alle Eltern, die nach dem 1. Juli 2015 ein Kind zur Welt bringen. Sie müssen also nicht erwerbstätig sein, was das neue Elterngeld angeht. Dieses wird für mindestens zwei Monate gezahlt (Mindestbezugsdauer) und kann beliebig zwischen den Partner aufgeteilt werden. Und es ist mit dem bisherigen Elterngeld kombinierbar. Doch Achtung: Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes kann nur noch das Elterngeld Plus bezogen werden. Und der Partnerschaftsbonus wird nur gezahlt, wenn beide Elternteile zwischen 25 und maximal 30 Wochenstünden erwerbstätig sind. 


         Neu: Zusätzliche Elterngeld-Monate
                   für beziehende Paare, wobei beide Partner
          parallel 25 bis 3
0 Wochenstunden arbeiten.