Kinderbetreuung – neue Modelle und Förderungen Arbeitgeber haben einige Möglichkeiten, Mitarbeitern dabei zu helfen, dass sie Familie und Beruf besser vereinbaren können. Es muss nicht gleich ein Betriebskindergarten sein, der oft kostspielig ist. Alternativ dazu empfehlen sich neue Formen: Familienkrippen und Minikitas. Beide arbeiten nur für die Mitarbeiter und sind damit eng an das Unternehmen gebunden. Bei einer Familienkrippe betreut eine selbständig tätige Tagesmutter bis zu fünf Kinder in ihrer eigenen Wohnung, welche bestimmte Standards erfüllen muss. Außerdem sind Auflagen der örtlichen Jugendämter zu beachten. Das Betreuungsniveau ist deswegen hoch, weil das Personal sich ständig weiterbilden und eine hochwertige Ausstattung bieten muss.

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Eine Minikita hingegen sieht vor, dass fest anzustellende Fach- und Hilfskräfte in geeigneten Räumen (keine Wohnung) Kinder betreuen. Auf zwei Betreuer dürfen maximal zehn Kinder kommen. Je nach Kommune fallen für die Räume eventuell Auflagen für Kindertagesstätten an. Die Qualität einer Minikita kommt der einem Betriebskindergarten sehr nahe, da Fachkräfte beschäftigt werden und die Betreuung in geeigneten Räumen stattfindet.

Durch das Anfang 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz sind Kommunen sehr bestrebt, die Betreuung besonders für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Deshalb sind sie bereit, Zuschüsse zu geben oder amtliche Vorgaben von Jugendämtern zu diskutieren. Da es sich jedoch bei Familienkrippen und Minikitas um neue Formen der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung handelt, gibt es bisher keine einheitlichen Vorgaben und auch keine klaren Regelungen zur öffentlichen Förderung.

Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse

Wer selbst keine Kinderbetreuung für seine Mitarbeiter organisieren möchte, kann Beschäftigten alternativ steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse zahlen. Das Unternehmen muss diesen Zuschuss zusätzlich zum vereinbarten Gehalt ausbezahlen, zum Beispiel anstelle einer Gehaltserhöhung oder im Falle einer Vertragsänderung nach dem Mutterschutz, nach und während der Elternzeit oder beim Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung. Nach § 3 Nr. 33 EStG müssen Mitarbeiter den Zuschuss zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern einsetzten. Der Betrag ist übrigens unbegrenzt und muss nicht alle Betreuungskosten abdecken.

Beispiel Österreich: überarbeitete Gesetzgebung

In Österreich wurde die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung am 1. April diesen Jahres rückwirkend zum ersten Januar verabschiedet. Wie in Deutschland ist der Zuschuss zweckgebunden und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden. Der Betrag darf bis zu 500 Euro pro Jahr und Kind (bis zum zehnten Lebensjahr) betragen und kann auch über einen Kinderbetreuungsgutschein an die Mitarbeiter vergeben werden. Die Gutscheine sind bei verschiedenen Anbietern erhältlich, die unterschiedliche Netzwerke als Einlösestellen unterhalten.

Eine der Mütter, die so einen Gutschein nutzt, ist die Telekom-Mitarbeiterin Martina H.. Sie hat einen 12-jährigen Sohn und ein zwei Monate altes Baby. Die Telekom gibt der Mutter seit drei Jahren Zuschüsse in Form des „Ticket Junior“ vom Anbieter Accor Services. Den Gutschein kann die Österreicherin bei über 1.700 Institutionen landesweit einlösen – vom Babysitter und Lerninstitut bis hin zu Kinderkrankenschwestern oder Musikvereinen. Die Mutter entschied sich für einen Hort, der ihren Sohn zwischen Schulschluss und frühem Nachmittag betreut, solange sie arbeitet. Der Gutschein, der einen Teil der monatlich 55 Euro Hortkosten abfedert, sei eine große Hilfe, sagt Frau H. Jeder Cent zähle. Sie rechnet ihrem Arbeitgeber diesen Service hoch an. „Ist doch schön, wenn man merkt, dass man nicht ganz allein da steht.“

Leicht hat die junge Mutter es nämlich nicht. Neben ihrem Job kämpft sie um ihren Sohn. Als Autist bekommt er in der Volksschule Sonderunterricht. Als es um die weiterführende Schule ging, wehrten sich die Verantwortlichen vor einem Jahr: Timo H. soll nicht in den normalen Hauptschulunterricht gehen. Für die Mutter eine Katastrophe. Jetzt verhandelt sie nach einem Wiederholungsjahr erneut mit der Schulleitung. „Was glauben Sie, was ich für jede Info von A nach B laufen muss. Ich war froh, dass im Ticket Junior eine Beratungshotline von „Das Dienstleistungszentrum“ inkludiert ist, die ich derzeit nutze. Eine Juristin gab mir Adressen von Verbänden, Anwälten und Institutionen. Wir sprachen gut eine halbe Stunde. Ich will die Tipps ausprobieren und dann noch mal mit ihr reden.“ So wie Martina H. nutzen derzeit allein bei Accor Services 4.000 Eltern mit 5.500 Kindern den Gutschein.

Wie sehr berufstätige Eltern die Unterstützung schätzen, weiß auch Christine Laimer, Mitarbeiterin bei „Das Dienstleistungszentrum“: „Ich denke an einen Vater, der seine Tochter allein erzieht und nicht damit umgehen kann, dass diese sich einen älteren Freund nimmt. Ich erinnere mich an eine Mutter, deren Kleinkind einfach nicht trocken wird. In beiden Fällen haben wir die Eltern beruhigt, Lösungswege aufgezeigt und weiterführende Adressen empfohlen.“ Weiß Laimer, mit wem sie spricht? „Oft nicht“, sagt sie, „der Anrufer kann anonym bleiben. Keiner unserer Sozialpädagogen, Diplomarbeiter, Juristen oder Psychologen fragt nach einem Namen.“ Die Beratung helfe berufstätigen Eltern lokale und regionale Betreuung auszuwählen, gäbe Tipps zur Erziehung und sei Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen. Die Hilfe ersetze zwar kein vollständiges Beratungsangebot. Doch es unterstütze zum Beispiel bei der Suche nach Ersatz, wenn eine Betreuungsperson ausfalle. In Wien stehe dafür ein gut ausgebautes Netz an qualifizierten KinderbetreuerInnen zur Verfügung.

Die neuen Entwicklungen in Deutschland und Österreich stellen wichtige Weichen. Die Finanzierung und Organisation von Kinderbetreuung für Betriebe sind jetzt mehr denn je auch für den Mittelstand leistbar. Wer hier aktiv wird, unterstützt seine Mitarbeiter darin, Beruf und Familie besser vereinen zu können. Und das tut auch der Gesellschaft gut.