Arbeitserlaubnis in Deutschland 2025: Alles Wichtige für Unternehmen und Arbeitnehmer
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Key Takeaways
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- Arbeitserlaubnisse sind zentral für Beschäftigte aus Drittstaaten in Deutschland
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- Die Verfahren und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland und Qualifikation
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- Allein ein Aufenthaltstitel reicht meist nicht zur Arbeitsaufnahme – der Arbeitszweck muss klar vermerkt sein
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- Es gibt zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen (z.B. Chancenkarte, Westbalkanregelung, Blaue Karte EU)
- Unternehmen sind verpflichtet, Aufenthaltstitel sorgfältig zu prüfen und Dokumentationspflichten einzuhalten
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Arbeitserlaubnis?
Wer als Arbeitnehmer:in ohne deutsche Staatsangehörigkeit und nicht aus der EU oder EFTA stammt, benötigt für eine Anstellung in Deutschland eine Arbeitserlaubnis. Diese Genehmigung ist im Aufenthaltstitel als Vermerk enthalten und ersetzt seit 2005 die eigenständige Arbeitserlaubnis. Damit dokumentiert der Aufenthaltstitel, ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung erlaubt ist.
Eine tiefgehende Einführung zu Integration internationaler Arbeitskräfte und den daraus resultierenden Anforderungen finden Unternehmen unter: Integration internationaler Arbeitskräfte
Wann ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich?
Eine Arbeitserlaubnis wird immer dann benötigt, wenn Menschen aus sogenannten Drittstaaten in Deutschland arbeiten wollen. Personen aus EU- oder EFTA-Ländern sind hiervon ausgenommen und benötigen keine gesonderte Genehmigung. Für britische Staatsbürger gelten nach dem Brexit besondere Regeln, abhängig vom Zeitpunkt ihres Aufenthaltsbeginns in Deutschland.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis
Für die Vergabe einer Arbeitserlaubnis müssen einige Grundbedingungen erfüllt sein. Dazu gehören zum Beispiel:
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- Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes
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- Prüfung auf negative Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt
- Gleichwertige Arbeitsbedingungen im Vergleich zu einheimischen Mitarbeitenden
Für bestimmte Staatsangehörige, wie etwa aus Australien oder den USA, gibt es Sonderregelungen bei der Antragstellung. Bei Bewerbern ab 45 Jahren kommen spezielle Anforderungen zur Altersvorsorge oder Mindestgehaltshöhe hinzu.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
In vielen Fällen ist zusätzlich zur Ausländerbehörde auch die Einwilligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Ob diese erforderlich ist, richtet sich nach Beruf, Qualifikation und Herkunftsland der Antragstellenden. Besonders im Hinblick auf den zunehmenden Bedarf an Fachkräften aus Drittstaaten spielen hier neue Gesetze eine große Rolle:
Arbeitsmarkt im Wandel
Ausnahmen bei der Zustimmung
Für manche Gruppen, wie zum Beispiel Personen mit Niederlassungserlaubnis, bestimmte Praktika oder Geschäftsreisende, sind Ausnahmen von der Zustimmungspflicht vorgesehen.
Arbeitserlaubnis beantragen: Der Prozess
Wer eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchte, muss bei der zuständigen Ausländerbehörde einen formellen Antrag stellen. Benötigt werden unter anderem das ausgefüllte Formular, eine Einstellungszusage oder ein Arbeitsvertrag sowie eine detaillierte Stellenbeschreibung vom Arbeitgeber. Dieser Prozess wird durch Informationspflichten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit ergänzt. Ein Aufenthaltstitel berechtigt nur dann zur Arbeitsaufnahme, wenn dies ausdrücklich eingetragen ist.
Zentrale Aspekte rund um Einwanderung, Anerkennungsverfahren und Arbeitsmöglichkeiten für internationale Talente werden im Detail hier beleuchtet.
Fiktionsbescheinigung als Übergangslösung
Sollte die Entscheidung über eine beantragte oder zu verlängernde Arbeitserlaubnis noch nicht gefallen sein, kann eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Sie bestätigt die bestehenden Rechte und ermöglicht eine Weiterbeschäftigung während des laufenden Verfahrens.
Wie sieht eine Arbeitserlaubnis aus?
Die Genehmigung zur Erwerbstätigkeit wird als Vermerk auf dem elektronischen Aufenthaltstitel dokumentiert, der einem modernen Personalausweis ähnelt. Klar formulierte Vermerke machen deutlich, ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung zulässig ist, etwa „Beschäftigung gestattet“ oder „Erwerbstätigkeit gestattet“. Weitere Einschränkungen können ebenfalls als Hinweise vermerkt sein.
Arbeitserlaubnis für qualifizierte Beschäftigungen
Personen mit abgeschlossener Ausbildung oder Studium haben erleichterten Zugang zur deutschen Arbeitserlaubnis. Für hochqualifizierte Fachkräfte gibt es etwa seit 2012 die Blaue Karte EU. Voraussetzung sind unter anderem ein passender Hochschulabschluss, ein konkretes Arbeitsangebot und ein festgelegtes Mindesteinkommen. Engpassberufe profitieren hierbei von angepassten Gehaltsgrenzen.
Praktische Tipps, wie Unternehmen qualifizierte ausländische Mitarbeitende erfolgreich rekrutieren und integrieren, finden Sie unter: Integration von ausländischen Fachkräften
Berufsausbildung als Grundlage
Fachkräfte mit qualifizierter Ausbildung, auch wenn diese im Ausland erworben wurde, können einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis erhalten. Die frühere Begrenzung auf sogenannte Mangelberufe wurde weitgehend aufgehoben. Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Gleichwertigkeit der Ausbildung.
Zweijährige Berufsqualifikation
Seit 2024 reicht in bestimmten Fällen auch eine staatlich anerkannte, mindestens zweijährige berufliche Ausbildung im Heimatland und praktische Erfahrung, ergänzt um Gehalts- und Sprachkenntnisnachweise. Hier kann das Anerkennungsverfahren sogar parallel zur Beschäftigung ablaufen.
Arbeitserlaubnis für Tätigkeiten ohne qualifizierte Ausbildung
Für Tätigkeiten ohne anerkannte Berufsausbildung ist die Erteilung einer Arbeitserlaubnis grundsätzlich anspruchsvoller. Doch bestehen Ausnahmen, etwa im Rahmen der Westbalkanregelung. Hiermit erhalten Menschen aus bestimmten Staaten, wie Albanien oder Serbien, eine erleichterte Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Kurzzeitige Beschäftigungskontingente
Darüber hinaus gibt es zeitlich befristete Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitskräfte aus Drittstaaten, sofern ein entsprechendes Kontingent durch die Bundesagentur für Arbeit freigegeben wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bedeutung flexibler Beschäftigungsmodelle und Personaldienstleister in Zeiten wachsender Fachkräfteengpässe wird hier vertieft: Arbeitsmarkt im Wandel
Arbeitserlaubnis mit der Chancenkarte (ab Juni 2024)
Ab Mitte 2024 tritt eine neue Regelung in Kraft: Die Chancenkarte ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, für die Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Grundlage ist ein Punktesystem, das beispielsweise Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alterskriterien bewertet. Während des Aufenthalts mit Chancenkarte sind Probe- und Nebentätigkeiten in begrenztem Umfang erlaubt.
Arbeitserlaubnis für Asylbewerber:innen und geduldete Personen
Menschen, die sich als Asylsuchende oder Geduldete mindestens drei Monate in Deutschland aufhalten und nicht mehr an Erstaufnahmeeinrichtungen gebunden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitserlaubnis erhalten. Die genauen Bedingungen richten sich nach Aufenthaltsstatus und gegebenenfalls einer Einwilligung der Bundesagentur für Arbeit. Einblicke in die Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei der Integration von Menschen mit komplexem Aufenthaltsstatus gibt dieser Artikel.
Arbeitserlaubnis – Was Arbeitgeber beachten müssen
Für Unternehmen ist die sorgfältige Prüfung des Aufenthaltstitels und damit der Arbeitserlaubnis unverzichtbar. Zudem müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von vier Wochen die Behörden informiert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Kopie der Aufenthaltsdokumente aufzubewahren und geeignete Hinweise in den Arbeitsverträgen zu berücksichtigen.
Strategische Überlegungen und Best Practices für Unternehmen, die ausländische Fachkräfte einstellen wollen, finden Sie hier.
FAQ
Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
Drittstaatsangehörige, die in Deutschland arbeiten möchten, brauchen eine Arbeitserlaubnis. Ausgenommen sind Personen aus der EU, EWR und bestimmten weiteren Staaten wie den USA, Kanada oder Australien.
Wer stellt die Arbeitserlaubnis aus?
Die lokale Ausländerbehörde ist für die Erteilung zuständig. In vielen Fällen ist zusätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Was unterscheidet Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel?
Während der Aufenthaltstitel das generelle Aufenthaltsrecht regelt, bestimmt die Arbeitserlaubnis, inwieweit eine Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt ist. Ein Aufenthaltstitel allein reicht also nicht als Arbeitsgenehmigung aus.
Können Asylbewerber:innen und Geduldete eine Arbeitserlaubnis erhalten?
Nach einer bestimmten Aufenthaltszeit und unter Berücksichtigung weiterer Bedingungen können auch Asylsuchende oder Geduldete in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen – je nach Status mit oder ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Fazit
Die Regelungen rund um die Arbeitserlaubnis in Deutschland sind komplex und unterliegen ständigen Anpassungen. Unternehmen profitieren davon, die gesetzlichen Vorgaben genau zu kennen, um den Einstellungsprozess reibungslos und gesetzeskonform zu gestalten. Für internationale Fachkräfte eröffnet eine gültige Arbeitserlaubnis wertvolle Karrierechancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Mehr zur Rolle der Integration und Zukunftsfähigkeit im internationalen Recruiting lesen Sie hier.
