Die Wahl der Entgeltdokumentation steht frei

people doing office works
Foto von Alex Kotliarskyi

Die diversen Gruppen brauchen Sie im Bezug auf die Entgeltangabe, um entweder das Durchschnitts- oder das Medianarbeitsentgelt für Männer und Frauen in einem Kalenderjahr anzugeben; die Wahl steht Ihnen frei. Sorgen Sie nur dafür, die gewählte Variante durchgängig zu verwenden.

Für das Durchschnittsarbeitsentgelt rechnen Sie:

Summe aller Brutto-Einkommen in einer Gruppe
       geteilt durch
die Zahl der beschäftigten Personen.

Das Bundeskanzleramt empfiehlt jedoch die zweite statistische Variante zu wählen, weil diese zu weniger Verzerrungen in der Ergebnisdarstellung führt.   

Für das Medianarbeitsentgelt ordnen Sie alle Brutto-Einkommenswerte der Beschäftigten nach ihrer Größe. Dabei bestimmen Sie jenen mittleren Wert, von dem ausgehend die Hälfte der Mitarbeiter weniger verdient und die andere Hälfte mehr. Der Median ist also der Zentralwert. Bei Youtube finden Sie eine einfache Ermittlungshilfe: www.youtube.com 

Die Arbeiterkammer empfiehlt, zur einfacheren Interpretation pro Gruppe auch eine Prozentangabe zum Verhältnis von Männer- und Fraueneinkommen zu machen. Die Kammer schlägt außerdem vor, die Nennung der Beschäftigungszahlen aus den Verwendungsgruppenlisten beizubehalten (siehe Abbildung).

Foto: Jens Bredehorn | pixelio.de 

Entgelt – was ist das?

Die österreichischen Einkommensberichte sind orientiert am Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag); vormals „Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (bis 11/2009). Dieser Vertrag umfasst 358 Artikel, welche die rechtliche Grundlage des Politsystems der EU bilden. Für den Einkommensbericht ist namentlich der Artikel 157 relevant. Dieser schreibt unter anderem vor, dass Männer und Frauen gleiches Entgelt für gleiche Arbeit erhalten sollen. Der Entgeltbegriff ist breit gefasst. Gemeint sind Grundlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen in Dienstverhältnissen, also Überstundenpauschalen und -zuschläge, Zulagen, Sachbezüge, Prämien, Boni, Versicherungen und Ähnliches.

Achtung: Zum Entgelt zählen keine Aufwandsentschädigungen wie Reisekosten.
Sie arbeiten nicht mit dem Grundgehalt oder dem Grundlohn, sondern mit dem Gesamtarbeitsentgelt.

Alle Unternehmen, in denen kein Kollektivvertrag anzuwenden ist oder es ein betriebliches Entlohnungsschema gibt, müssen Funktionsgruppen bilden und anhand dieser einen Einkommensbericht erstellen. Dabei muss die betriebliche Tätigkeitsstruktur ersichtlich werden.
Das Bundeskanzleramt empfiehlt dazu eine Tabelle mit drei Spalten mit diesen Titeln aufzusetzen.

1.  Verwendungsgruppe / Lohngruppe
2.  Merkmale der Tätigkeit
3.  Typische Funktionen im Unternehmen

Alle anderen Unternehmen arbeiten wie gewohnt mit Verwendungsgruppen.