Warum Elterngeld ?
 
Für Familien nach der Geburt eines Kindes wurde am 1. Januar 2007 die finanzielle Unterstützung geschaffen und soll den Einkommenswegfall auffangen. Wer sich in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst um die Betreuung der eigenen Kinder kümmert und deshalb nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet, erhält diese Sozialleistung.
 
Gibt es einen Mindest- oder Höchstsatz ?
 
Das Elterngeld orientiert sich am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen des betreuenden Elternteils. Berücksichtigt werden hier die 12 Monate vor der Geburt und das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro. Der Höchstsatz des monatlichen Elterngeldes beträgt 1.800 Euro. Das Mindestelterngeld richtet sich zum Beispiel auch an Studierende, Hausfrauen und Hausmänner sowie Eltern, die wegen der betreuung eigener, älterer Kinder kein Erwerbseinkommen hatten. Bei Mehrlingsgeburten bzw. mehreren kleinen Kindern gibt es Zuschläge.
 
Wie lange wird Elterngeld gezahlt und was sind Vätermonate ?
 
Innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes wird den Eltern Elterngeld für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Den Eltern gemeinsam stehen 12 Monate zu, deren Aufteilung sie eigenständig vornehmen können. Vätermonate kennt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nicht. Es spricht von Partnermonaten. Zwei zusätzliche Monatsbeträge werden gezahlt, wenn beide Elternteile das Elterngeld nutzen und mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Bei Alleinerziehenden gibt es diese Bedingung nicht, sie können die insgesamt 14 Monate selbst nutzen.
 
Wer kann Elterngeld beziehen ?
 
Viele denken, dass sich das Elterngeld nur an die leiblichen Eltern und Berufstätige (abhängig Beschäftigte) richtet. Es steht aber auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen sogar Verwandten bis dritten Grades zur Vermeidung finanzieller Nachteile zu. Dies sind dann z.b. Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister. Was die wirtschaftliche Situation angeht, umfasst der Kreis der Bezugsberechtigten neben Angestellten auch Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner sowie Studierende und Auszubildende.
 
Änderung ab 1. Januar 2013

Im Beitrag http://www.familienfreund.de/web-familiennews/elterngeld-mit-dem-familienservice-kompakt-informiert.html finden Sie nicht nur die konkreten und nachvollziehbaren Berechnungsformeln, sondern auch die Bestellmöglichkeit kostenfreier Informationsmaterialien für Ihre (betroffenen) Beschäftigten und die Rufnummer des Bürgertelefones des Bundesfamilienministeriums.

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Foto von Christina @ wocintechchat.com

Schlussendlich erfahren Sie, dass bei Zwillingen – zwischenzeitlich gerichtlich bestätigt – auch doppelter Anspruch auf Elterngeld besteht. Die Frist, für die rückwirkende Beantragung für Geburten nach dem 1. Januar 2009 endet am 31.12.2013.