Mit knapp einer Million Beschäftigten ist die Zeitarbeit eine feste Größe am deutschen Arbeitsmarkt. Doch umfangreiche Gesetzesänderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung, die zweifelhafte Wirksamkeit einiger Tarifverträge sowie Diskussionen um Equal Pay und Mindestlöhne bewirken eine gewisse Unsicherheit in den Unternehmen. Rainer Huke, Abteilungsleiter Lohn- und Tarifpolitik der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), sowie Dr. Uwe Mazura und Tobias Neufeld von Allen & Overy LLP diskutieren unter der Moderation von Volker Hassel, Chefredakteur der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“, Möglichkeiten und Herausforderungen der Zeitarbeit.

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Foto von Arlington Research

Zweifelhafte Tariffähigkeit zieht weite Kreise

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von Dezember 2010, in dem es der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abspricht, verdeutlicht, wie weitreichend die Folgen der aktuellen Rechtsauslegung für viele Arbeitgeber sein können. Unternehmen sehen sich Ansprüchen der Leiharbeitnehmer und der Sozialversicherungsträger gegenüber. Dr. Anke Freckmann, Rechtsanwältin bei Osborne Clarke, beleuchtet auf der Zukunft Personal in einem anonymisierten Erlebnisbericht, wie Unternehmen mit einer völlig unbekannten Rechtssituation dieses Ausmaßes umgehen sollten.

Doch nicht nur die unternehmensinterne oder externe Arbeitnehmerüberlassung birgt Risiken, auch die Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und Scheinselbstständigkeit hält Fallstricke bereit und kann insbesondere aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht unangenehme Konsequenzen haben. Wie Unternehmen Verträge für flexible Arbeitsformen rechtssicher gestalten, demonstrieren Senior-Manager Marco Libudda und Rechtsanwalt Arne Ferbeck von PricewaterhouseCoopers in ihrem Gemeinschaftsvortrag.

Streitpunkte im Arbeitsrecht: vom Datenschutz über Kündigung von Betriebsratsmitgliedern bis zum Arbeitszeugnis

Ein weiteres heißes Eisen, das die Referenten der Zukunft Personal anfassen, ist der Beschäftigtendatenschutz – im Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den Datenschutz im Bewerbungsverfahren und die Mitarbeiterkontrolle. Denn die Auswirkungen auf die Personalakte der Mitarbeiter, die Korruptionsbekämpfung und die Arbeit der Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Diese Bandbreite fächert Christian Baumann, Senior Consultant bei PricewaterhouseCoopers, für das Messepublikum auf.

Heikel wird es für Arbeitgeber auch oft, wenn sie Betriebsratsmitgliedern kündigen möchten. Der Rechtsanwalt Hendrik Muschal und der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Markus Diepold, beide tätig für Salans LLP, legen auf dem Messepodium dar, inwiefern Betriebsräte über einen Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG verfügen. Anhand entschiedener Fälle skizzieren die Referenten Kündigungsgründe und formelle Voraussetzungen für eine solche Kündigung.

Unstrittig scheint hingegen, dass Arbeitszeugnisse in Deutschland zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen gehören. Geht es allerdings um ihren Wahrheitsgehalt und ihre Aussagekraft, entwickeln sie ebenso Konfliktpotenzial. Holger Dahl, Partner der roland lukas Konfliktlösungen, hat vor diesem Hintergrund eine Studie an der Universität Nürnberg initiiert, die die Zeugnispraxis untersucht. Auf der Zukunft Personal stellt Dahl die Ergebnisse vor und bringt sie in Zusammenhang mit der aktuellen Rechtslage. So ist laut dem Experten für Arbeitszeugnisse etwa eine Rechtsprechungsänderung bei der Dankes- und Grußformel zu erwarten.

Zukünftige arbeitsrechtliche Aussichten auf einen Blick

Mit dabei sind auch wieder die Publikumsmagneten Dr. Peter Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Messebesucher, die sich einen schnellen und unterhaltsamen Überblick über aktuelle arbeitsrechtliche Änderungen durch Rechtsprechung und Gesetzgebung verschaffen möchten, sollten diesen Programmpunkt nicht verpassen.

Weitere Informationen und das komplette Vortragsprogramm: www.zukunft-personal.de