two smiling woman inside room
Foto von AllGo – An App For Plus Size People

Grundsätzlich können unangemessene Verhaltensweisen abgemahnt werden. Allerdings kann die Greifbarkeit und damit auch die Darstellbarkeit in einer Abmahnung schwierig sein. Klare Verbalinjurien sind am einfachsten. Auch ein Anschreien ist abmahnfähig (Test: War es auch im Nebenraum glasklar zu verstehen?). Schwieriger ist alles, was dazwischenliegt. Ein „Was haben Sie sich dabei eigentlich gedacht?“ in scharfem Ton und vor versammelter Mannschaft liegt im Graubereich.

Unser Tipp: Mahnen Sie alles ab, was Sie für unangemessen halten.

Dies ist der richtige Maßstab, denn Sie bestimmen die Unternehmenskultur, die Sie haben wollen. Wir haben diverse Fälle vertreten, in denen der unangemessene Führungsstil schließlich zur Kündigungsentscheidung geführt hat – Leistungsträger hin oder her. Oder anders: Wer zwischenmenschlich so schlecht auftritt, ist gar kein Leistungsträger.

RAin und FAin für Arbeitsrecht
Constanze Grosch,

BMH Bräutigam und Partner, Berlin

Anfrage: “Einer unserer Abteilungsleiter pflegt einen rauen Umgangsstil gegenüber seinem Team. Uns ist das seit längerem bekannt; bislang konnten wir keine Verhaltensänderung erwirken. Nun hat ein Teammitglied neulich seinen Arbeitsplatz verlassen, nachdem er sich nicht mehr imstande sah, das cholerische Verhalten auszuhalten; wir haben ihm solches für die Zukunft untersagt. Mit welchen arbeitsrechtlichen Mittel können wir aber nun den Vorgesetzten in seine Grenzen verweisen? Der Mann weiß, dass er für uns ein Leistungsträger ist.”

Anfrage einer Personalerin eines mittelständischen Unternehmens