Personalbuch 2008
Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht

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Foto von Clayton Cardinalli

Von Dr. Wolfdieter Küttner und Jürgen Röller (Hrsg.),
15. Auflage, Verlag C.H. Beck,
München 2008,
2.771 Seiten,
Preis: 119 Euro
(inklusive DVD)

Das umfangreiche Sachverzeichnis am Ende umfasst allein 218 Seiten. Zu jedem Stichwort finden sich wieder Hinweise zum Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Somit sind die wesentlichen Zusammenhänge immer im Blick. Daneben bietet der „Küttner“ Musterklauseln und -verträge in allen bedeutsamen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie Tabellen, Beispiele und Übersichten bei einzelnen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.

Rechtsstand ist der 1.1.2008, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind durchgehend berücksichtigt. Neu sind die Stichworte zu den älteren Arbeitnehmern (50+) und zum Mindestentgelt.

Hilfreich ist auch das „Beiwerk“: Auf der zum zweiten Mal beiliegenden Personal-DVD sind neben den kompletten – verlinkten – Inhalten des Personalbuchs 2008 sämtliche zitierte Entscheidungen im Volltext enthalten. Ferner findet man alle genannten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen. Worte im Werk können mittels Verschlagwortung und Volltextsuche schnell in allen Texten nachgeschlagen werden.

Daneben hat man die Möglichkeit, als Bezieher des Personalbuchs ein Modul der Online-Datenbank beck-online vergünstigt zu nutzen: Für 7 statt 16 Euro monatlich erhält man Zugang zum Onlinemodul PersonalDirekt. Hier finden sich viele weitere aktuelle Entscheidungen von BAG, BSG, BFH ab 2000 – direkt von den Gerichten, ca. 1.200 Allgemeinverbindliche Tarifverträge, rund 650 Vertragsmuster aus Schaub/Neef/Schrader, Rundschreiben der Sozialversicherungsträger und weitere Arbeitshilfen.

Der „Küttner“ samt DVD bietet dem Nutzer den gewohnt raschen Überblick zu Fragen aus der täglichen Personalarbeit. So erhält er schnell fachlich fundierte Ergebnisse zu arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problemstellungen. Das Werk kann Personalverantwortlichen damit auch weiterhin nur empfohlen werden.

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht – Personal-Profi – 12/08