Internet und Mobiltelefonie machen es möglich: Flexibles Arbeiten wird für immer mehr Berufsgruppen zur Realität. Das tägliche Pensum wird zu Hause in Home Offices, in Bürogemeinschaften (Shared Offices) erledigt, man arbeitet unterwegs im Zug oder im Café und kooperiert per Video und Social Media in virtuellen Teams. Das erschwert die gesetzlich festgelegte Arbeitszeitkontrolle.

people sitting on chair in front of table while holding pens during daytime
Foto von Dylan Gillis

[Auszug]
Das Motto tönt gut: Flexibel, frei, nach Zielvorgaben arbeiten und eigenverantwortlich die Arbeitszeit einteilen. Dennoch bleibt Fakt: Die meisten Home Office -Worker sind Arbeitnehmer und unterstehen somit dem Geltungsbereich des
Arbeitsgesetzes (ArG), welches die Beschäftigung generell regelt. Hierzu gehört auch die Erfassung der Arbeitszeit. Nicht nur schreibt das ArG Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten vor. Es verpflichtet auch alle Unternehmen, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu dokumentieren. Die kantonalen Vollzugsbehörden müssen kontrollieren, ob die Bestimmungen auch eingehalten werden.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 2, Sommer 2014

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