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Foto von Alesia Kazantceva


Familien-, mitarbeiter- und elternfreundliche Arbeitgeber bekommen durch die Änderungen des
§ 3 Nr. 34a EStG (Einkommenssteuergesetz) mehr Spielraum, Beschäftigte konkret und finanziell bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Unternehmen und Organisationen können die Ausgaben für die Kinderbetreuung außerhalb der Regel und Reihe übernehmen und werden für diesen geldwerten Vorteil mit einem Steuerbonus und der Freiheit von Sozialabgaben belohnt.