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Dies rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an und bat um Prüfung der entsprechenden Verordnung, die die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken und deren Speicherung im Pass vorsieht. Der EuGH hat die Gültigkeit der Norm bejaht. Die Erfassung von Fingerabdrücken im Reisepass stelle zwar einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar.

Dieser Eingriff sei aber gerechtfertigt, denn Fingerabdrücke im Reisepass sollen die illegale Einreise von Personen in die EU verhindern. Durch das Gemeinwohlziel des Schutzes vor betrügerischer Verwendung von Reisepässen ist die Maßnahme laut den ARAG-Rechtsexperten gerechtfertigt. (EuGH, Az.: C-291/12). Mehr unter ARAG-Rund ums Recht.


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