Laut dem Gesetzesvorschlag stünden jedem Arbeitnehmer gesetzlich zwei Berufsunterbrechungen von je maximal einem Jahr zu. Die Pausen sollen für Aktivitäten wie zum Beispiel Auslandserfahrungen, persönliche berufliche Weiterentwicklung oder Familienzeit genutzt werden können. Arbeitnehmer verzichten während des Sabbaticals auf ihr Gehalt oder lassen sich angesparte Überstunden auszahlen. „Ein Angebot für ein Sabbatical kann für Arbeitnehmer eine zusätzliche Motivationsquelle sein und zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen, da es Vertrauen signalisiert. Die Studienergebnisse zeigen, dass viele Personalleiter dem Konzept offen gegenüber stehen“, sagt Petra Timm, Director Group Communications bei Randstad.

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Foto von Marvin Meyer

56 Prozent der befragten Unternehmen stehen diesem Modell neutral gegenüber und erwarten dadurch keine unmittelbaren Konsequenzen für ihren Personalstand. Am ehesten findet das Recht auf Auszeit Zuspruch im Verarbeitenden Gewerbe, wo 29 Prozent für den Vorschlag sind. Unter den Dienstleistern sind es 27 Prozent, der Handel ist mit 22 Prozent etwa skeptischer. Fürsprecher aller Branchen rechnen damit, dass die Angestellten voller Tatendrang zurückkehren und eventuell neue Kompetenzen – persönliche oder professionelle – in den Job einbringen.

 

Mit freundlicher Genehmigung von BDAE: Leben und Arbeiten im Ausland Ausgabe 04/2018.