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Dreizehn Teile weist das neue Rechtshandbuch auf – von allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundlagen und Strukturen, über die „Datenschutzorganisation“ sowie „Archivierung und Entsorgung“ führt der Weg zu den beiden Teilen, die man auf den ersten Blick für die Kernteile halten mag – „Datenschutz und Personal: Arbeitnehmer/Beschäftigtendatenschutz“ und – von der Organisation her gedacht – „Datenschutz in Betrieb, Unternehmen und Konzern“.

Die folgenden Teile behandeln Spezialgebiete, die namentlich in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen: „Outsourcing und neue Technologien als Herausforderung für den Datenschutz“, „Datenschutz in Telemediendiensten, Telekommunikation und anderen Kommunikationsformen“, „E-Commerce“, „Datenschutz im Gesundheitssektor“, „Information als Wirtschaftsgut“, „Datensicherheit“, „Konfliktmanagement im Datenschutz“ sowie „Straftaten und „Ordnungswidrigkeiten“.

Die einzelnen Abschnitte sind zumeist in einzelne Kapitel unterteilt, über deren Titel man Spezialprobleme sofort findet, z. B. „Cloud Computing“ (Teil VI, Kap. 5), „Adresshandel“ (Teil X, Kap. 1), „Smart Metering und E-Mobility“ (Teil VI., Kap. 7).

Fazit: Aufgrund der Vielfalt der behandelten Themen muss man das Rechtshandbuch nicht nur Personalern, sondern auch allen denjenigen innerhalb eines Unternehmens empfehlen, die sich mit sensiblen Daten befassen, welche sich auf (potenzielle) Kunden beziehen. Das im Buch erläuterte Recht folgt der technisch-wirtschaftlichen Entwicklung nach – wenn auch gewissermaßen nicht auf dem Fuße.

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Quelle: Arbeit & Arbeitsrecht | Ausgabe Mai 2014 |
 www.arbeit-und-arbeitsrecht.de