China: Sozialversicherungsgesetzt tritt in Kraft

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Foto von Mimi Thian

Am 1. Juli dieses Jahres ist ein neues Sozialversicherungsgesetz in Kraft getreten. Darauf weisen die Industrie- und Handelskammern (IHKn) hin. Das Gesetz regelt Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Mutterschaftsgeld, Arbeitsunfallversicherung sowie die Rentenversicherung. Bisher war es der Fall, dass in China angestellte, ausländische Arbeitnehmer von der Einzahlung in die lokale Sozialversicherung befreit waren. Ab jetzt fallen aber grundsätzlich auch in China arbeitende Expatriates unter die lokale Versicherungspflicht. Nach geltendem Recht sind entsandte Arbeitnehmer aus Deutschland in den ersten 48 Kalendermonaten ihrer Beschäftigung in China weiter nach deutschem Sozialversicherungsrecht versichert. Nach Ablauf dieser Zeitspanne ist die neue Regelung allerdings grundsätzlich auch auf sie anwendbar. Wie diese neuen Änderungen in der Praxis umgesetzt werden, ist nach jetzigem Kenntnisstand noch nicht einzuschätzen.

Hintergrund: Im Januar 2008 führte China erstmals ein Arbeitsvertragsgesetz ein. Ziel war es, den Schutz der Arbeitnehmerrechte und damit eine Annäherung an den Standard westlicher Arbeitsrechtssysteme zu gewährleisten. So führte das Gesetz beispielsweise erstmals eine längst überfällig gewordene Urlaubsregelung ein. Jeder Arbeitnehmer hat neben den gesetzlichen Feiertagen Anspruch auf einen bezahlten Mindest-Jahresurlaub. Die Länge des Jahresurlaubs ist gestaffelt nach der kumulierten Lebensarbeitszeit. Hat ein Arbeitnehmer etwa bereits zehn Jahre in seinem Leben gearbeitet, so hat er Anspruch auf fünf freie Tage im Jahr. Zwischen zehn und 20 Jahren beträgt der Jahresurlaub zehn Tage und über 20 Jahren 15 Tage. Der Urlaub kann nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.

Kündigung wegen chinesischen Ehepartners rechtswidrig

Die Kündigung eines Ingenieurs, der wegen seiner Heirat mit einer Chinesin entlassen wurde, ist sittenwidrig. Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein hob mit dem aktuellen Urteil eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn auf, das die Klage des Mannes abgewiesen hatte. Dies berichtet der Rechtsschutzversicherer ARAG auf seinem Rechtstipps-Portal. Der Arbeitgeber hatte den Mann nach der Hochzeit gefeuert, weil er wegen der familiären Beziehungen nach China Angst vor Industriespionage hatte. Dies ist nach dem neuen Urteil nicht zulässig, auch weil der Arbeitgeber von der Beziehung jahrelang gewusst und sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte, erläutern die ARAG Experten. Die Kündigung verstoße gegen das »Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden«, hieß es in der Urteilsbegründung (LAG Schleswig-Holstein, Az.:3 Sa 95/11).

Neue Visaregeln in Mexiko

Mexiko hat ein neues Einwanderungsgesetz. Dessen Ziel: Allen Immigranten soll dieselbe Behandlung zuteilwerden, unabhängig davon, ob die Einwanderer gültige Papiere haben oder nicht. Eine grundlegende Änderung im neuen Gesetz ist die Unterscheidung von Einwanderern in die Kategorien Besucher und Einwanderer mit befristeter und mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung. Damit werden die derzeit geltenden mehr als 30 Kategorien für Zuwanderer abgeschafft. Wie das Portal Blickpunkt Lateinamerika berichtet, erhofft sich der Gesetzgeber durch diese Vereinfachung eine bessere Handhabe des Zustroms von Immigranten. Zudem soll die Neuregelung auch einen Anreiz bieten, um mehr Ausländer nach Mexiko zu locken.

Insgesamt gibt es nun vier Visakategorien:

  1. Besucher (Visitante) für eine maximale Aufenthaltsdauer von 180 Tagen,
  2. Befristeter Aufenthalt (Residente Temporal) für eine maximale Aufenthaltsdauer von vier Jahren,
  3. Befristeter Studienaufenthalt (Residente Temporal Estudiante) für die Dauer des Studiums,
  4. Dauerhafter Aufenthalt (Residente Permanente) mit Arbeitserlaubnis für den unbegrenzten Aufenthalt im Land.

Laut Blickpunkt Lateinamerika ist das Gesetz vor allem aufgrund des Artikels 26 sehr umstritten. Dieser erlaube es der Bundespolizei – im Namen des Innenministeriums – die Papiere von Ausländern zu überprüfen, wenn illegale Einwanderung vermutet wird. Für die Unterbringung von Einwanderern ohne Papiere sind außerdem Haftstrafen von bis zu 16 Jahren vorgesehen. Der Abgeordnete der Arbeiterpartei, Ricardo Monreal sowie Pablo Gómez von der Linkspartei PRD kritisierten, dass das neue Gesetz die Zuwanderung kriminalisiere und die Menschenrechte derer verletze, für die Mexiko ein Transitland sei. Der Bundespolizei würde eine Allmacht zugestanden, die nicht verfassungskonform sei. Menschenrechts- und Migrantenorganisationen kritisierten das Gesetz und kündigten Proteste an. Sie erneuerten ihre Forderung, dass das Gesetz auch eine Regelung für Immigranten aus Zentralamerika enthalten müsse, für die Mexiko nur ein Transitland in die USA sei.