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Foto von Ant Rozetsky
Deutschland will ausländische Abschlüsse anerkennen

Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse sollen in Deutschland künftig leichter anerkannt werden. Dies hat das Bundeskabinett kürzlich im Rahmen eines entsprechenden Gesetzesentwurfs beschlossen. Geplant ist, dass auch Nicht-EU-Bürger einen Anspruch auf individuelle Prüfung ihrer Qualifikation nach einheitlichen Kriterien haben. Außerdem sollen sie spätestens drei Monate nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen darüber Bescheid bekommen, ob ihre Abschlüsse den Anforderungen in Deutschland gerecht werden.

Auch Teilanerkennungen sollen möglich sein, damit Bewerber eine Chance haben, sich gezielt weiterzubilden. Grund der gelockerten Bedingungen ist der drohende Fachkräftemangel in der Bundesrepublik. Laut Regierungen fehlen derzeit etwa 117.000 studierte Fachkräfte wie Techniker, Naturwissenschaftler, Ingenieure und Mathematiker. Dem gegenüber stehen rund 300.000 Ausländer, deren Qualifikationen bisher nicht anerkannt wurden.

Hongkong führt Mindestlohn ein

Hongkong hat erstmals einen gesetzlichen Mindestlohn für Arbeiter eingeführt. Dieser beträgt 28 Hongkong-Dollar die Stunde (rund 2,44 Euro). Dies berichtet das Portal pressetext.com und beruft sich dabei auf einen Bericht von BBC. Etwa 270.000 Arbeiter mit geringem Einkommen sollen davon profitieren – das ist knapp jeder zehnte Einwohner der ehemaligen britischen Kolonie. Konkret betrifft die Regelung vor allem die vielen Straßenkehrer, Sicherheitsangestellte und Gastronomie-Arbeiter.

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine Reaktion auf immer lauter werdende Rufe nach einer gerechteren Verteilung des Einkommens. Ursprünglich hatten die Gewerkschaften eine Mindestvergütung von 33 Hongkong-Dollar pro Stunde gefordert. Doch der Widerstand der Unternehmer war zu groß. Bereits im Vorfeld der Gesetzeseinführung gab es Konflikte zwischen Arbeitern und Firmen, auf die Entlassungen und neue Dienstverträge folgten, mit denen Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. Dabei sind die fast 300.000 Haushaltshilfen, die größtenteils aus den Philippinen und Indonesien stammen und in Hongkong beschäftigt sind, noch gar nicht im Mindestlohn berücksichtigt.

Tariflohn gilt auch im Ausland

Entsendet ein Bauunternehmen einen bei ihm angestellten Bauarbeiter vorübergehend ins Ausland, so schuldet es diesem lediglich den tariflichen Mindestlohn, wenn im Arbeitsvertrag keine gesonderten Vergütungsregeln vereinbart wurden. Nach welchem Tarifvertrag sich die Lohnhöhe richtet, ist abhängig davon, in welchem Land der Arbeitnehmer angestellt ist. Höhere Löhne am Einsatzort sind bei der Vergütung irrelevant. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) aufgrund eines vorliegenden Falles festgelegt.

So hatte ein Bauarbeiter, der für eine Baugesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern tätig war und überwiegend auf Baustellen in Dänemark arbeitete, seinen Arbeitgeber verklagt, weil er nicht den in Dänemark üblichen höheren Lohn erhielt. Das Landesarbeitsgericht (LAG), bei dem der Fall zunächst landete, gestand ihm allerdings nur den Mindestlohn Ost zu. Diese Entscheidung bestätigte das BAG nun. Demnach schuldet der Arbeitgeber laut Paragraf 616 BGB bei Auslandseinsätzen die »übliche Vergütung«, sofern im Arbeitsvertrag kein spezielles Salär für Auslandseinsätze vorgesehen ist. Etwas anderes gilt dem BAG zufolge nur dann, wenn in vergleichbaren Wirtschaftskreisen höhere Vergütungen für Auslandseinsätze gewährt werden.