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Foto von Nastuh Abootalebi

Wer den regionalen Agenturen für Arbeit als Beschäftiger von mindestens 20 Mitarbeitern bekannt ist, der kann sich zurücklehnen und auf Post Anfang Januar warten. Im Umschlag stecken dann Vordrucke zur Meldung schwerbehinderter Beschäftigter im Kalenderjahr 2014 sowie ein Softwarepaket “REHADAT-Elan”. Denn laut SGB IX (9) ist jeder dieser Betriebe verpflichtet, mindestens fünf Prozent seiner Arbeitsplätze mit Menschen mit Handicap zu besetzen. Ist dies nicht der Fall, wird eine Ausgleichsabgabe von mindestens 115 Euro fällig. Der endgültige Satz ist daran orientiert, in welchem Ausmaß die Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen. Bei zwei Prozent Beschäftigungsquote beispielsweise fallen 290 Euro an.

31. März 2015 – ausnahmsloser Stichtag
für Meldung und Abgabenzahlungen, danach wird´s teuer

Aber auch wer den Agenturen unbekannt ist und daher keine Post vorfindet, muss seine Meldung machen. Jeder, der sich nämlich nicht beim Amt rührt, riskiert erhebliche Bußgelder: Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig unrichtig, nur teilweise, nicht ordnungsgemäß oder zu spät erstattet, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann (§ 156 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX).

Eingelangen müssen die per REHADAT-Elan ausgefüllten Meldeunterlagen zu den Beschäftigungsdaten bei den Agenturen spätestens am 31. März 2015. Jede Post nach diesem Zeitpunkt zieht das Bußgeldverfahren nach sich, der Termin kann nicht individuell verschoben werden; auch nicht in Ausnahmefällen.

Die Ausgleichsabgabe ist an das Integrationsamt zu zahlen, und zwar ebenfalls bis zum 31. März 2015. Errechnen lässt sich ihre Höhe mit der zur Verfügung gestellten Software. Wer jetzt schon tätig werden möchte, kann REHADAT-Elan auch kostenlos unter www.REHADAT-Elan.de runterladen. Von den Agenturen unberücksichtigte Arbeitgeber müssen sich allerdings zusätzlich beim Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit melden und die Unterlagen anfordern; unter der gleichnamigen Website.

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Fotocredit:
Karl-Heinz Laube | www.pixelio.de