

Die genaue Kenntnis der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Für beide Seiten ist es zunächst wichtig zu wissen, welche Anforderungen das Bundesarbeitsgericht neuerdings an die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen stellt, da diese regelmäßig Voraussetzung für die Ausübung von Mitbestimmungsrechten und den wirksamen Abschluss von Betriebsvereinbarungen sind. Zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sind weiterhin zu den betriebsverfassungsrechtlichen „Brennpunkten“ ergangen, welche Kosten des Betriebsrats – insbesondere für Schulungsveranstaltungen und Sachmittel – vom Arbeitgeber zu tragen sind und unter welchen Voraussetzungen der Betriebsrat die Hinzuziehung von Sachverständigen verlangen kann. Im Rahmen der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten i.S. von § 87 BetrVG sind wichtige Entscheidungen zum Ausschluss dieses Mitbestimmungsrechts bei gesetzlicher Regelung sowie zu dessen Eingreifen bei Informationsveranstaltungen des Arbeitgebers, der Anordnung von Kurzarbeit auf Grund Betriebsvereinbarung, beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers und bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes ergangen. Geklärt wurden ferner der Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber bei personellen Einzelmaßnahmen sowie das Eingreifen der Mitbestimmungsrechte aus §§ 99 ff. BetrVG bei Matrix-Strukturen, beim Einsatz von Fremdpersonal und bei Kündigung einer Home-Office-Vereinbarung. Schließlich sind kürzlich wichtige Entscheidungen zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen sowie zur Begrenzung von Abfindungszahlungen in Sozialplänen ergangen. Diese und zahlreiche weitere Themen werden in dem Seminar unter eingehender Darstellung von praktischen Umsetzungsmöglichkeiten und unter besonderer Berücksichtigung von Fragen der Teilnehmer im Einzelnen behandelt.
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