Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beziehungsweise Entleiher, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden oder von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen, sind daher verpflichtet, ihre Arbeitnehmer dem Zoll zu melden und zu versichern, dass die in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Bisher wurden diese Meldungen regelmäßig per Fax abgegeben.

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Foto von Oli Dale

Seit dem 1. Januar 2017 sollen die Meldungen online über das „Meldeportal-Mindestlohn“ abgegeben werden. Eine Abgabe per Fax an die bekannten Fax-Nummern ist nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich.

Das „Meldeportal-Mindestlohn“ kann seit dem 1. Januar 2017 direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de oder über http://www.zoll.de in der Rubrik „Dienste und Datenbanken“ aufgerufen werden. Nach einem kurzen Registrierungsprozess können die Meldungen online übermittelt werden.

Damit bietet die Zollverwaltung den Wirtschaftsbeteiligten ein zeitgemäßes und sicheres Instrument zur Abgabe der Meldungen an. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte auch unter www.zoll.de > Fachthemen > Arbeit.

Aus “Leben und Arbeiten im Ausland MÄRZ 2017“, mit freundlicher Genehmigung von Anne-Katrin Schulz, Redaktion BDAE-Gruppe.