Die Praxis stellt das vor große Herausforderungen: Der Abschied von wenigen, starren „one size fits all“ hin zu einer Vielzahl von Modellen, zumal die gesetzlichen Grundlagen größtenteils aus der Zeit vor Internet & Mobile Devices stammen. Der Anwender sieht sich – auch im Bereich des Arbeitszeitrechts – mit einer unübersichtlichen zersplitterten Normenlandschaft konfrontiert. An Gesetzen z. B.: ArbZG, AGG, ArbSchG, BBiG, BetrVG, GewO, JArbschG, LadSchlR, MuSchG, SGB IX und TzBfG. Hinzu kommen die tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen sowie die Rechtsprechung, national wie auch des EuGH, die häufig für Überraschungen sorgt. Die juristischen Einzelfragen sind oft nur im Zusammenspiel der Normen zu beantworten.

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Foto von Zaiqiao Ye

Hier setzt der neue Handkommentar zum Arbeitszeitrecht an, verknüpft die beratungsrelevanten Gesichtspunkte und kommentiert nach einer Einleitung ausgehend vom ArbZG das relevante Recht von AGG, ArbSchG (§ 5), BBiG (§§ 8, 10, 11, 13, 15, 17), BetrVG (§ 87), GewO (§ 106), JarbSchG (§§ 1, 4, 21a); LadSchlR, MuSchG (§ 8), SGB IX (§§ 1, 33, 36, 81, 83, 124, 138), TzBfG (§§ 8, 12, 13) bis TvöD (§§ 6 – 10).

Danach schließt sich ein Anhang mit EU-Richtlinien zur Arbeitszeitgestaltung – wie Art. 31 der Grundrechtscharta – an. Neue tarifrechtliche Regelungen sind einbezogen. Das Buch berücksichtigt die neuesten Entwicklungen, etwa zur Frage der Umkleide-/Wegezeit (§ 2 ArbZG, Rdnr. 23) und bezieht die Rechtsprechung des EuGH auf der Basis der Arbeitszeitrichtlinie umfassend ein. Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch Absätze, Fettdruck der Schlüsselworte und spärliche Verwendung von Abkürzungen, erleichtert die Arbeit. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis am Ende verschafft einen raschen Einstieg. Alle Urteile werden in Fußnoten mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitiert, so dass sie sich gut recherchieren lassen und der Lesefluss im Text nicht gestört wird. Hinweise zur Darlegungs- und Beweislast (§ 8 TzBfG, Rdnr. 39: Ablehnung Teilzeitanspruch; § 106 GewO, Rdnr. 54), Beispiele (§ 2 ArbZG, Rdnr. 27: Arbeitszeit mehrere Arbeitgeber; § 12 TzBfG, Rdnr. 18: Ankündigungsfrist), Muster (§ 87 BetrVG, Rdnr. 105 f.: Muster-BV zu Überstun- den und Kurzarbeit), Übersichten (§ 3 ArbZG, Rdnr. 52: Mitbestimmungsrechte bei Arbeits- zeit) und Antragsformulierungen (§ 3 ArbZG, Rdnr. 92; § 106 GewO, Rdnr. 50) erleichtern die schnelle Umsetzung.

Für die Folgeauflage wäre wünschenswert, wenn über die Langzeit-/Jahresarbeitszeitkonten (§ 3 ArbZG, Rdnr. 68) hinaus auch Lebensarbeitszeit bzw. Sabbatical berücksichtigt würden.

Fazit


Wer sich als Rechtsanwalt, Richter, Betriebs-/ 
Personalrat, Personaler, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband, Aufsichtsbehörde, Integrationsamt oder Sozialversicherungsträger mit Arbeitszeitrechtsfragen zu beschäftigen hat, der findet im Arbeitszeitrecht Handkommentar ein kompaktes, umfassend übergreifendes, aktuelles und praxisorientiertes Hilfsmittel.

// Information zum Buch //  

Arbeitszeitrecht
Handkommentar
Von Dr. Frank Hahn, VRiLAG Gerhard Pfeiffer, Prof. Dr. Jens Schubert (Hrsg.),
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2014, 
646 Seiten, gebunden,
Preis: 78 Euro

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht 8/14