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Unwirksame Kündigung wegen AGG-Verstoß im Kleinbetrieb

Eine Kündigung, die in einem Kleinbetrieb ausgesprochen wird, kann auch wegen Verstoßes gegen das in § 7 Abs. 1 AGG normierte Benachteiligungsverbot unwirksam sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund dargelegter Indizien zu vermuten ist, dass eine Benachteiligung wegen des Lebensalters vorliegt und der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, diese zu widerlegen.

BAG 23.07.2015 – 6 AZR 457/14

Fristlose Kündigung wegen Anfertigung
privater Raubkopien mit Arbeitsmitteln

Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Dienstrechner dazu, um Bild- und Tonträger, die er sich privat besorgt hat, während der Arbeitszeit für sich selbst oder seine Kollegen auf dienstliche CD-Rohlinge zu kopieren, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Unerheblich ist, ob er hierdurch zugleich gegen das Urheberrecht verstößt.

BAG 16.07.2015 – 2 AZR 85/15

Erfolgsaussichten einer Druckkündigung 

Eine sog. „Druck“-Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich ein erheblicher Teil der Kollegen weigert, mit einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Mitarbeiter zusammenzuarbeiten und deshalb die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung wiederholt verweigert hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betriebsablauf erheblich gestört ist und arbeitsrechtliche Sanktionen gegenüber den Kollegen aussichtslos erscheinen, um den Betriebsfrieden und das Vertrauensverhältnis wieder herzustellen.

LAG Bremen 17.06.2015 – 3 Sa 129/14

Kündigung wegen Sitzstreiks beim Vorgesetzten
zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung

Versucht ein Mitarbeiter eine Erhöhung seiner Vergütung mit Hilfe eines Sitzstreiks im Büro seines Vorgesetzten durchzusetzen, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Dies ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Mitarbeiter als Führungskraft des Unternehmens eine besondere Stellung genießt und jegliche Versuche des Vorgesetzten bis hin zur Androhung der Kündigung erfolglos blieben.

LAG Schleswig-Holstein 06.05.2015 – 3 Sa 354/14

Keine Benachteiligung bei Vereinbarung der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses aufgrund voller Erwerbsminderung

Bestimmt ein Tarifvertrag, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn einem Mitarbeiter auf unbestimmte Dauer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezahlt wird, ist hierin keine Benachteiligung wegen einer Behinderung des Arbeitnehmers zu sehen.

BAG 10.12.2014 – 7 AZR 1002/12