

Dieser konzerninterne Einsatz von ausländischen Mitarbeitern stellt Personalverantwortliche vor neue Herausforderungen: Die Etablierung eines einheitlichen Impat-Managements. Das Feld, auf dem sich Personalverantwortliche bewegen müssen, ist sehr komplex, denn es greifen verschiedene Rechtsgebiete eng ineinander: Aufenthalts- und Zuwanderungsrecht sowie Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Zu diesem Thema hat die BDAE GRUPPE ein Dossier mit dem Titel „Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland“ veröffentlicht, das für jedermann kostenlos unter
https://www.bdae.com/de/downloads/Sondernewsletter_Impat-Management.pdf
bereitsteht. In dem 26-seitigen Dokument erläutern mehrere Experten die wesentlichen Aspekte der einzelnen Rechtsgebiete, die beim Einsatz von ausländischem Personal beachtet werden sollten. Daneben werden Maßnahmen erörtert, die eine erfolgreiche Integration von ausländischen Mitarbeitern fördern. Dabei werden stets theoretische Ansätze mit praktischen Beispielen verknüpft, so dass ein anschauliches Gesamtbild entsteht.
Wer weiterführende Informationen benötigt oder den Austausch mit Spezialisten auf diesem Gebiet sucht, kann sich zum gleichnamigen Seminar anmelden, das am 18. März 2015 bei der BDAE GRUPPE in Hamburg stattfindet. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung sind unter https://www.bdae.com/de/auslandsberatung/seminar_einsatz_auslaendischer_mitarbeiter.htm abrufbar.
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Quelle: Februar 2015 | BDAE-Newsletter „Leben und Arbeiten im Ausland“ | www.bdae.com
Fotocredit: Rainer Sturm | pixelio.de
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