Das war nach Ansicht des Landgerichts falsch und somit unzulässig. Kunden können nach einer Stornierung in jedem Fall die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen. Nach einer Testbuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands entfiel darauf mehr als die Hälfte des Ticketpreises. Irreführend war laut Gericht auch der Hinweis zur angebotenen Reiseversicherung. “Volles Risiko ohne Reiseschutz!“ hieß es etwa im Fall eines Krankenrücktransports oder bei einem Verlust des Gepäcks. Das suggeriere, dass der Kunde ohne Abschuss der Versicherung alle Kosten selbst zu tragen hätte, was aber nicht immer zutreffend ist. Unzulässig ist nach dem Urteil auch die Zahlungspauschale von sieben Euro, die das Unternehmen unter anderem für den Einsatz von Visa-Kreditkarten verlangte. Das Entgelt übersteige in vielen Fällen den Betrag, den das Kreditkartenunternehmen für die Zahlungsabwicklung verlangt, so die ARAG Experten (LG Leipzig, Az.: 5 O 911/15).

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Foto von Markus Spiske

Quelle: www.arag.deAus: BDAE- Newsletter “Leben und Arbeiten im Ausland” | www.bdae.com