Ein Jahr gesetzliche Sozialplanpflicht:
Seit gut einem Jahr gilt in der Schweiz eine gesetzliche Pflicht, bei Massenentlassungen einen Sozialplan zu verhandeln und abzuschliessen. Betroffen sind grundsätzlich Arbeitgeber mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Aber noch immer überwiegen die Unklarheiten dieser Gesetzesnorm.

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Foto von Austin Distel

[Auszug]
Überraschend war die Einführung der gesetzlichen Sozialplanpflicht, die im Rahmen des überarbeiteten Sanierungsrechts per 1.1.2014 in Kraft trat. Da die Pflicht, einen Sozialplan abzuschliessen und vorgängig zu verhandeln, grundsätzlich nur bei Massenentlassungen von mehr als 30 Kündigungen und bei einer Unternehmensgrösse von mindestens 250 Mitarbeitenten zum Tragen kommt, greift die Sozialplanpflicht nicht allzu häufig. Und so sind auch ein Jahr nach Einführung noch viele Fragen offen.

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Quelle: persorama – Magazin der Schweizerischen Gesellschaft für Human Resources Management | Nr. 1, Frühling 2015

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