Minijob: Alles, was Sie zu Regeln, Verdienstgrenze und Versicherung wissen müssen
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Key Takeaways
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- Ein Minijob erlaubt maximal 556 EUR Verdienst pro Monat oder 70 Tage Arbeit im Jahr – perfekt für flexible Beschäftigung oder Nebenverdienst.
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- Ab 2025 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 EUR pro Monat durch den erhöhten Mindestlohn.
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- Minijobber haben keinen Versicherungsschutz über Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung. Es greift meist die Familienversicherung oder private Absicherung.
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- Auch Minijobber sind rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag davon befreien lassen.
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- Das Sozial- und Arbeitsrecht schützt Minijobber – etwa bei Kündigung und Urlaubsanspruch – weitgehend wie Teilzeitkräfte.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Minijob?
- Erhöhung der Verdienstgrenze für das Jahr 2025
- Wie viele Stunden können Minijobber pro Monat maximal arbeiten?
- Minijob anmelden: so funktioniert es
- Vor- und Nachteile
- Urlaubsanspruch beim Minijob
- Kündigung und Kündigungsfristen beim Minijob
- Minijob und Krankenversicherung
- Minijob und Rentenversicherung
- Muss man den Minijob in der Steuererklärung angeben? Ist er steuerfrei?
- Wie viele Minijobs darf man gleichzeitig haben?
- Gibt es ein Mindestalter für einen Minijob?
- Fazit
- FAQ
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem Beschäftigte monatlich maximal 556 EUR verdienen dürfen oder höchstens 70 Tage pro Jahr arbeiten. Diese Form der Beschäftigung ist auch als geringfügige Tätigkeit bekannt. Minijobber zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch bleibt der Nettolohn kaum von Abzügen betroffen, allerdings besteht auch kein Versicherungsschutz über den Minijob. Arbeitgeber aus dem privaten und gewerblichen Bereich können Minijobber einstellen, wobei die gleichen arbeitsrechtlichen Schutzregelungen wie in anderen Teilzeit- oder Vollzeitjobs gelten. Weitere Informationen zur flexiblen Beschäftigung und Personalauswahl finden Sie auch in unserem Beitrag über flexible Beschäftigung und Personalauswahl.
Erhöhung der Verdienstgrenze für das Jahr 2025
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 EUR pro Stunde. Gleichzeitig wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 EUR pro Monat angepasst. So bleibt das Arbeitsmodell weiterhin attraktiv und konform mit den gesetzlichen Regelungen.
Wie viele Stunden können Minijobber pro Monat maximal arbeiten?
Die erlaubte Arbeitszeit ergibt sich aus der Verdienstgrenze geteilt durch den vereinbarten Stundenlohn. Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 12,41 EUR ergibt das rund 43 Stunden pro Monat. Bei einem höheren Stundensatz sinkt die mögliche Monatsarbeitszeit entsprechend. Für Arbeitgeber ist es ratsam, die Arbeitszeiten regelmäßig zu kontrollieren, um Überschreitungen der Verdienstgrenze zu vermeiden.
Minijob anmelden: so funktioniert es
Wer Minijobber beschäftigt, muss diese bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dazu ist eine Betriebsnummer erforderlich, die bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden kann. Vor Aufnahme der Beschäftigung werden Angaben der Arbeitnehmer mittels Personalfragebogen erhoben. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags meldet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis über seine Entgeltabrechnungssoftware, einen Steuerberater, ein Lohnbüro oder entsprechende digitale Systeme an die Minijob-Zentrale. Für einige Branchen ist eine Sofortmeldung zum Arbeitsbeginn vorgeschrieben.
Vor- und Nachteile
Minijobs bieten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende Vorteile und Nachteile. Arbeitgeber profitieren von geringerem Verwaltungsaufwand und flexibler Einsatzmöglichkeit. Besonders in saisonabhängigen Branchen oder für kurzfristige Engpässe ist diese Beschäftigungsform praktisch. Arbeitnehmer schätzen den steuerfreien Hinzuverdienst, geringe soziale Abgaben und einen einfachen Berufseinstieg. Allerdings bestehen Nachteile wie fehlender Versicherungsschutz und meist geringere berufliche Entwicklungschancen.
Urlaubsanspruch beim Minijob
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit gewährt wird. Bei einer typischen Regelung mit 30 Tagen Urlaub pro Jahr für Vollzeit ergibt sich zum Beispiel bei 10 Wochenstunden ein Anspruch von 7,5 Urlaubstagen pro Jahr. Die genaue Berechnung erfolgt proportional zur individuellen Arbeitszeit.
Kündigung und Kündigungsfristen beim Minijob
Für Minijob-Verhältnisse gelten die allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Je nach Dauer der Beschäftigung können die Kündigungsfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag verlängert werden. Während der möglichen Probezeit beträgt die gesetzliche Frist zwei Wochen. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz findet Anwendung.
Minijob und Krankenversicherung
Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert. Sie müssen sich über die Familienversicherung, freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Arbeitgeber leisten einen pauschalen Beitrag von 13 Prozent an die Krankenversicherung, sofern keine private Versicherung der/des Beschäftigten besteht. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber für sechs Wochen das Gehalt weiter, danach besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Minijob und Rentenversicherung
Minijobber sind grundsätzlich in der Rentenversicherung versichert. Der Arbeitgeber übernimmt einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent, der Arbeitnehmer einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Es besteht die Möglichkeit, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. In diesem Fall entfällt der Eigenbeitrag, jedoch bleiben die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung niedriger. Der Eigenbeitrag lohnt sich meist, da damit später Ansprüche etwa auf Alters- oder Erwerbsminderungsrenten verbessert werden.
Muss man den Minijob in der Steuererklärung angeben? Ist er steuerfrei?
Für den ersten Minijob muss der Beschäftigte in der Regel keine Lohnsteuer zahlen und diese Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben. Der Arbeitgeber führt pauschal zwei Prozent des Bruttogehalts ab. Steuern und Sozialabgaben über die Minijob-Grenzen hinaus werden erst fällig, wenn mehrere Minijobs ausgeübt werden. Für eine breitere Übersicht zu Steuerthemen empfehlen wir unseren Artikel Steuerthemen im Recruiting.
Wie viele Minijobs darf man gleichzeitig haben?
Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung bei der Anzahl der Minijobs. Allerdings sind die steuerlichen Vorteile wie Steuerfreiheit und geringere Abgaben nur beim ersten Minijob gegeben. Ab dem zweiten Minijob unterliegen die meisten Beschäftigungsverhältnisse den regulären Abgaben für Steuern und Sozialversicherung, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
Gibt es ein Mindestalter für einen Minijob?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt das Mindestalter für eine Beschäftigung. Jugendliche dürfen ab 15 Jahren regulär arbeiten. Mit Einwilligung der Eltern ist einfache Arbeit ab 13 Jahren für maximal zwei Stunden täglich möglich. Für Minijobs gilt dabei kein gesondertes Mindestalter.
Fazit
Minijobs sind eine flexible und weit verbreitete Beschäftigungsform in Deutschland. Sie bieten Vorteile für beide Seiten, bringen jedoch auch wichtige rechtliche und soziale Besonderheiten mit sich. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es unerlässlich, die Verdienstgrenzen und versicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten, um alle Vorgaben rechtssicher zu erfüllen. Weiterführend zum Thema Arbeitsmarkt und Personalgewinnung im digitalen Zeitalter lesen Sie auch unseren Beitrag Arbeitsmarkt & Recruiting-KI sowie Informationen zur modernen Azubi Gewinnung unter moderne Azubi Gewinnung.
FAQ
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- Was passiert, wenn ich regelmäßig mehr als 556 EUR im Minijob verdiene?
Wird die Verdienstgrenze regelmäßig überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob („geringfügige Beschäftigung“), sondern das Arbeitsverhältnis wird sozialversicherungspflichtig. Gelegentliche Überschreitungen (maximal 2x pro Jahr und aus unvorhersehbarem Grund) sind erlaubt.
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- Kann ich als Student einen Minijob ausüben?
Ja! Studierende dürfen grundsätzlich einen Minijob ausüben. Sie bleiben über die studentische Krankenversicherung abgesichert. Regelungen bei Mehrfachbeschäftigung sollten beachtet werden.
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- Wer zahlt Steuern beim Minijob?
Der Arbeitgeber führt pauschal 2% Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab. Für Arbeitnehmer bleibt das Einkommen steuerfrei, soweit der Minijob die Grenzen nicht überschreitet.
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- Habe ich im Minijob Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Ja, auch Minijobber erhalten bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bei Krankheit. Allerdings haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf dieser Frist.
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- Darf ich während Elternzeit einen Minijob ausüben?
Ja. Während der Elternzeit ist ein Minijob grundsätzlich erlaubt, solange die wöchentliche Arbeitszeit von 32 Stunden nicht überschritten wird und die Rahmenbedingungen mit dem Hauptarbeitgeber geklärt sind.
