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Foto von Austin Distel

Ein Arbeitsloser, der in der Dominikanischen Republik die millionste Strandbar eröffnen will, das Rentnerpärchen, das auf Mallorca mit einer Würstchenbude reich werden möchte und die junge österreichische Studentin, die ihren College-Freund in den USA heiratet – dies sind Bilder, die zahlreiche Auswanderer-Sendungen regelmäßig im Fernsehen transportieren. Die Fälle sind real. Sicher. Doch mit der tatsächlichen Realität haben sie nicht viel gemein. Denn die meisten Menschen, die Österreich verlassen, wissen genau was sie tun. Und es werden immer mehr, die es für eine begrenzte Zeit oder dauerhaft ins Ausland zieht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Häufig erfordert es der Job, ein Auslandsengagement anzunehmen und mit Kind und Kegel tausende Kilometer weit wegzuziehen. Schüler und Studierende suchen sich ein Praktikum in einem anderen Staat und etliche Rentner wollen ihren Ruhestand unter Palmen verbringen. Ganz gleich aus welchen Gründen es diese Personen in die Ferne zieht – um ihre soziale Absicherung ist es oftmals schlecht bestellt.

Achtung: Europäische Gesundheitskarte
nicht überall vollumfänglich …

So ist vielen Auswanderungswilligen beispielsweise ist nicht klar, dass die Reisekrankenversicherung oft nur einen Auslandsaufenthalt von maximal sechs Wochen im Jahr abdeckt. Auch glauben viele, dass sie in EU-Ländern mit der europäischen Gesundheitskarte vollumfänglich und bargeldlos abgesichert sind. Das Problem: „Zum einen besteht nicht in allen Ländern freie Arztwahl und zum anderen akzeptieren nicht alle Ärzte die Europäische Versicherungskarte“, weiß Omer Dotou, Leiter Internationales Personalmanagement bei der auf Auslandsversicherungen spezialisierten BDAE GRUPPE. „In der Praxis bleiben viele Auswanderer im Aufenthaltsland auf ihren Krankenkosten sitzen“, so Auslandsspezialist Dotou weiter.

 

Viele Ausschlüsse bei Auslandskrankenversicherungen

Für längere Aufenthalte sollte eine spezielle private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, was allerdings häufig nur bis zu einem Höchstaufnahmealter von 65 Jahren möglich ist. Generell lohnt ein ausführlicher Blick in die Tarifbeschreibung und in das Bedingungswerk, denn die Angebote variieren stark. So gibt es Policen, die nur einen Basis-Schutz bieten und beispielsweise keine Behandlungen bei Schwangerschaft oder zahnärztliche Leistungen abdecken. Einige sind zudem auf drei oder fünf Jahre begrenzt und bieten keine Verlängerungsoption.

 

Zunächst sollten potenzielle Auslandstätige klären, ob in dem Zielland eine Sozialversicherungspflicht besteht, wenn der Wohnsitz in Österreich aufgegeben wird und ob es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Heimat- und dem Auswanderungsland gibt. Dies ist bei allen EU- und EWR-Ländern der Fall. Doch selbst wenn Personen im Gastland beispielsweise gesetzlich krankenversichert sind, so kann insbesondere in Bezug auf das Gesundheitssystem die Lücke zum Versorgungsniveau in Deutschland immens auseinanderklaffen. In Ländern mit nationalem Gesundheitsdienst wie Großbritannien, Spanien und Portugal sind die Leistungen für anspruchsvolle Bundesbürger etwa vergleichsweise bescheiden. Dort ist man oft auf Privatärzte und –kliniken angewiesen, die entsprechend teuer sind. Und die staatlichen Systeme vieler anderer Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gewährleisten nur ein absolutes Minimum an ärztlicher Versorgung für den Notfall. Eine private Auslandskrankenpolice kann eventuelle Lücken schließen oder den gewohnten Schutz ersetzen. Die Auslandsberatungsstelle der BDAE GRUPPE kennt die Stolperfallen bei der Auslandsabsicherung und unterstützt bei heiklen Rechtsfragen.

 

Bei der Wahl des richtigen Produktes sollten Betroffene zudem darauf achten, dass Assistance-Leistungen eingeschlossen sind. Dabei sollte der Assisteur auch in weniger touristischen Gegenden ein umfassendes Netzwerk unterhalten. Und noch ein weiteres Leistungsmerkmal wird zunehmend wichtiger: Patientenrechtsschutz. Jeder zehnte Patient (insgesamt 15 Millionen) erleidet allein in Europa nach medizinischer Behandlung Schäden. Insbesondere im Ausland ist das Risiko einer Fehlbehandlung groß, etwa aufgrund einer schwierigeren sprachlichen Verständigung und unterschiedlicher medizinischer Standards. Es empfiehlt sich daher, eine internationale Patienten-Rechtsschutzversicherung, wie sie zum Beispiel der BDAE in seine Auslandskrankenversicherungen integriert hat, mit ins Reisegepäck zu nehmen.

 

Was tun bei Kriegsrisiko?

Und noch ein wichtiger Punkt ist angesichts zunehmender weltweiter Unruhen und Katastrophen stärker in den Fokus geraten: Die Absicherung im Falle eines Krieges. „Ausschlussklauseln bestehen bei vielen Versicherern auch hinsichtlich des passiven, also unfreiwilligen Kriegsrisikos. Aktives Kriegsrisiko ist in der Regel immer vom Leistungskatalog ausgeschlossen“, betont BDAE-Experte Dotou.

 

Bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind oftmals sowohl aktives und passives Kriegsrisiko ausgeschlossen. Aktiv bedeutet, man nimmt als Kombattant am Kriegsgeschehen teil, passiv wiederum bedeutet, man ist unwissentlich und außerplanmäßig in eine Kriegssituation geraten. Wenn ein Versicherer sogar das passive Kriegsrisiko ausschließt, sollte sich ein Expatriate oder Auswanderer dringend für die Dauer des Auslandsaufenthalts nach einer Alternative umschauen.

 

Zur Kfz-Police: In vielen außereuropäischen Ländern (zum Beispiel in den USA und im arabischen Raum) reicht den nationalen Behörden eine deutsche Kfz-Versicherung nicht aus. Dort muss in der Regel eine lokale Kfz-Police abgeschlossen werden.

 

Reisegepäckversicherungen versichern häufig den Transport von teuren Ausrüstungen nicht mit. Ingenieure oder Fotografen, die beispielsweise wertvolle Messtechnik oder Computer beziehungsweise Kameraausrüstung mitnehmen müssen, sollten dafür eine Extra-Transportversicherung abschließen. Ansonsten lohnt der Abschluss einer Gepäckversicherung häufig nicht, da die Versicherer sehr strikte Bedingungen stellen und Ausschlussklauseln formulieren.


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