Nichtraucherschutz mit Grenzen

two pens near MacBook Air
Foto von Daniel Fazio

Ein ausschließlich rauchfreier Arbeitsplatz kann nicht beansprucht werden, wenn das in dem jeweiligen Bundesland geltende Nichtraucherschutzgesetz in bestimmten Bereichen (hier: Spielbank) das Rauchen ausnahmsweise gestattet. Der Arbeitgeber muss jedoch alle ihm zumutbaren Maßnahmen treffen, um die Gesundheitsgefährdung zu minimieren. Hierzu gehören etwa eine bauliche Trennung des Raucherbereiches sowie dessen ausreichende Be- und Entlüftung.

BAG 10.05.2016 – 9 AZR 347/15

Kein separater Telefon- und Internetanschluss für den Betriebsrat

Der Betriebsrat hat allein aufgrund der abstrakten Gefahr einer missbräuchlichen Ausnutzung der technischen Kontrollmöglichkeiten durch den Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, dass ihm ein vom betrieblichen Netzwerk bzw. der entsprechenden Telefonanlage unabhängiger Anschluss eingerichtet wird. Ausreichend ist, wenn innerhalb des bestehenden Kommunikationssystems ein Telefonanschluss ermöglicht bzw. ein Internetzugang eröffnet und eigene E-Mail-Adressen eingerichtet werden.

BAG 20.04.2016 – 7 ABR 50/14

Anforderungen an Umkleidezeit als Arbeitszeit

 

Muss ein Arbeitnehmer seine Arbeitskleidung im Betrieb an- bzw. ausziehen, gehört die Umkleidezeit zur Arbeitszeit. Ausnahmsweise gilt dies aus auch, wenn sich der Arbeitnehmer zwar theoretisch zu Hause umkleiden könnte, ihm dies aber wegen starker Verschmutzung der Kleidung aus hygienischen Gründen unzumutbar oder unmöglich ist bzw. wenn sich auf der Uniform ein sehr auffälliges Firmenemblem befindet.

LAG Hessen 23.11.2015 – 16 Sa 494/15